Pflege-Noten

Schärfere Kriterien für Pflegeheime

Seit 1. Januar gelten neue Regelungen zu den umstrittenen Pflege-Noten, mit denen die Qualität von Pflegeheimen bewertet werden. Insgesamt wird es für die Heime jetzt schwieriger, eine 1 oder 2 zu bekommen.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
Die neuen Kriterien zu den Pflege-Noten sollen die Transparenz für Pflegebedürftige und deren Angehörigen erhöhen.

Die neuen Kriterien zu den Pflege-Noten sollen die Transparenz für Pflegebedürftige und deren Angehörigen erhöhen.

© blickwinkel / imago

BERLIN. Pflegebedürftige und deren Angehörigen sollen künftig leichter ein passendes Heim finden.

Eine entsprechende Regelung gilt seit dem 1. Januar 2014: Diese sieht unter anderem eine veränderte Stichprobenbildung und eine Verschärfung der Skalenwerte vor.

Ziel ist es, mehr Transparenz über die Qualität der stationären Pflegeheime zu schaffen. Die Regelung war bereits im Pflegeneuausrichtungsgesetz vom Oktober 2012 enthalten, wurde allerdings erst jetzt scharf geschaltet.

Kritik am Pflege-TÜV

Der Pflege-TÜV, bei dem die Qualität von Heimen und Pflegediensten mit Noten von eins bis fünf bewertet wird, steht bereits seit Jahren in der Kritik: Die Noten gelten als zu wenig differenziert.

Darauf hatte die schwarz-gelbe Koalition reagiert: Anfang 2013 ist das Pflegeneuausrichtungsgesetz in Kraft getreten.

Darin wurde unter anderem geregelt, dass die Prüfkriterien für Pflegeeinrichtungen überarbeitet werden müssen, um in Zukunft die Ergebnisqualität stärker als Richtschnur für die Bewertung anzulegen.

Das ist Aufgabe der Selbstverwaltung, die konnte sich jedoch nicht einigen: Streitpunkt zwischen Kassen und Pflegeheimen war die zentrale Forderung des GKV-Spitzenverbandes nach Kriterien der Abwertungsregelung.

Aus diesem Grund hatte der GKV-Spitzenverband die Schiedsstelle angerufen. Diese hat am 10. Juni 2013 eine Entscheidung getroffen.

Künftig werden neun Bewohner pro Heim begutachtet

Die Kompromisslösung sieht vor allem auf eine neue Bewertungssystematik vor. Demnach sollen künftig die Pflege von neun zufällig ausgewählten Bewohnern (drei pro Pflegestufe) pro Heim begutachtet werden.

Bislang wurde für die Begutachtung die Stichprobe nach der Pflegestufenverteilung in Pflegeheimen geschichtet: Wenn also bei 20 Prozent der Bewohner einer Pflegeeinrichtung die Pflegestufe 3 festgestellt wurde, dann müssen auch in der Zufallsstichprobe 20 Prozent Pflegebedürftige mit Stufe 3 berücksichtigt sein.

Es mussten mindestens fünf und höchstens 15 Bewohner in die Prüfung einbezogen werden.

Künftig wird es zudem etwas schwerer für die Pflegeheime gute Noten zu bekommen. Dafür wurden die Skalenwerte für die Zuordnung einer Note für alle fünf Noten angepasst.

Nun wird ein höherer Wert - sprich: ein besserer Erfüllungsgrad - benötigt, um eine gute Note zu erhalten.

Ein Beispiel: Bisher hat laut GKV-Spitzenverband bereits ab Skalenwert 8,7 ein "sehr gut" gegeben, nun wird ein Wert von 9,31 benötigt. Ein "mangelhaft" gibt es bis zu dem Skalenwert 5,1, vorher nur bis 4,5.

Die Bewertungskriterien wurden dafür etwas entschlackt: Statt bisher 82 Einzelkriterien gibt es nun nur noch 77, zum Beispiel: Wird das individuelle Dekubitusrisiko erfasst? Sind Ort und Zeitpunkt der Entstehung der chronischen Wunde/des Dekubitus dokumentiert?

Die Reihenfolge der Kriterien wurde zudem neu festgelegt. Im ersten Abschnitt eins bis 20 stehen die besonders pflegerelevanten Kriterien am Anfang.

Kassen wollten ursprünglich eine Abwertungsregelung

Der GKV-Spitzenverband und der Medizinische Dienst der Krankenkassen hatten zudem vorgeschlagen, dass es künftig sechs, statt bislang fünf Noten geben sollten.

Ziel war es, dass die Verbraucher die Notengebung besser nachvollziehen können, indem die sechs Noten der geläufigen Schulnoten entsprechen.

Darüber hinaus sollten 15 Kernkriterien und eine Abwertungsregelung festgelegt werden. Sprich: Kriterien, die für den Gesundheitszustand und das Wohlbefinden von Pflegebedürftigen von herausragender Bedeutung sind, sollten einen höheren Stellenwert erhalten.

Bei nicht Erfüllung der Kernkriterien sollte es nach Ansicht der Kassen eine Abwertungsregelung geben. In der jetzt gültigen Kompromisslösung sind diese Vorschläge jedoch nicht mehr enthalten.

Die Grünen im Bundestag hatten hingegen bereits im Juni 2013 die Aussetzung des Pflege-TÜV gefordert. Statt der umstrittenen Pflegenoten müssten neue Kriterien der Qualitätsprüfung für die Pflege eingeführt werden.

Eine "bloße Überarbeitung" der bisherigen Kriterien werde "nichts an der derzeit fehlgeleiteten Qualitätsmessung ändern", heißt es in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot bleibt dazu vage - darin heißt es lediglich: "Die Pflege-Transparenzvereinbarung soll mit dem Ziel weiterentwickelt werden, die Qualitätsunterschiede der Einrichtungen für die Verbraucher in Zukunft deutlicher zu machen. Wir werden die hier die Entscheidungsstrukturen der Selbstverwaltungspartner straffen und Blockademöglichkeiten reduzieren."

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