Pflege 2015

Das Milliardenspiel beginnt

Ab 2015 stehen für die Pflege voraussichtlich 2,4 Milliarden Euro mehr im Jahr zur Verfügung als heute. Unionspolitiker haben am Wochenende darüber beraten, wie das Geld verteilt werden könnte - und noch weitere Entscheidungen getroffen.

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Pflege im Alter: 500 Millionen Euro mehr soll es für Menschen kognitiven Beeinträchtigungen geben.

Pflege im Alter: 500 Millionen Euro mehr soll es für Menschen kognitiven Beeinträchtigungen geben.

© Getty Images/iStockphoto

BERLIN. Die Arbeitsgruppe der Gesundheit der Unionsfraktion hat sich in einer Klausurtagung darauf verständigt, wie die ab 2015 zusätzlich für die soziale Pflegeversicherung vorgesehenen rund 3,6 Milliarden Euro verwendet werden sollen.

Die Arbeitsgruppe habe sich darauf geeinigt, je 500 Millionen Euro für zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen, für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie für mehr Leistungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen vorzusehen, berichtete der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Jens Spahn (CDU), am Montag unmittelbar nach Ende der Sitzung.

Weitere rund 660 Millionen Euro sollen ab 2015 als Inflationsausgleich für die zurückliegenden drei Jahre ausgegeben werden. Sie berechnen sich als drei Prozent aus den 22 Milliarden Euro, die die Pflegeversicherung zurzeit etwa im Jahr ausgibt.

Rund 40 Millionen Euro im Jahr seien dafür eingeplant, Menschen eine zehntägige Auszeit vom Beruf zu ermöglichen, sollte ein Mensch aus der nahen Verwandtschaft pflegebedürftig werden.

Etwa 1,2 Milliarden Euro im Jahr sollen ab 2015 in den Aufbau einer Reserve fließen. Der Pflegevorsorgefonds soll die Beiträge dämpfen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge pflegebedürftig werden.

Insgesamt hat die große Koalition Beitragserhöhungen für die Pflegeversicherung von 0,5 Prozentpunkten im Verlauf der Legislaturperiode ins Auge gefasst.

Neue Pflegestufen sollen in Modellen erprobt werden

"Das Geld muss bei den Menschen ankommen, die es brauchen", sagte Spahn. So sollen etwa 45.000 zusätzliche Kräfte in Heimen eingestellt werden, um einen Schlüssel von einer Betreuungskraft auf 20 Heimbewohner zu erreichen. Sie sollen die Fachpflegekräfte von reinen Betreuungsaufgaben entlasten. Grundgedanke sei, die Mittel ab Januar auch im Vorgriff auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu verteilen.

Die Einbeziehung von Menschen mit Demenzen solle in regionalen Modellen erprobt werden. Spahn kündigte eine zügige Gesetzgebung an, um alle Vorhaben rechtzeitig umzusetzen, die bereits ab kommendem Januar greifen sollen.

Es solle darüber hinaus zudem ein Pflegeberufegesetz geben, sagte Spahn. Es müsse "gründlich vorbereitet" werden, aber es komme. Damit solle ergänzend zu den bisherigen Ausbildungsgängen die Akademisierung der Pflegeberufe vorangetrieben werden. Zudem solle das Schulgeld abgeschafft werden, das in manchen Ländern noch erhoben werde.

Vor zwei Jahren, im März 2012, hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe detaillierte Vorstellungen zur Neuausrichtung der Ausbildung in der Pflege vorgelegt.

Die Pläne sahen vor, die bisher getrennten Ausbildungen zur Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege in einer Basisausbildung zusammenzufassen und darauf aufsetzend Spezialisierungen zu ermöglichen.

Sterbehilfe: Diskussionen über Arzt-Patientenbeziehung

Für die Gesetzgebung zur Sterbehilfe kündigte Spahn fraktionsoffene Anträge an. Sein Eindruck sei, dass das Verbot von geschäftsmäßiger und organisierter Sterbehilfe sowie der Werbung dafür recht schnell konsensfähig sei, wahrscheinlich auch im Parlament.

Die Frage sei, ob die Beziehung von Arzt und Patient im Einzelfall jenseits des Geschäftsmäßigen geregelt werden müsse oder so bleiben könne, wie sie sei. Hier gebe es noch Diskussionsbedarf in den kommenden Wochen und Monaten.

Die AG Gesundheit der Unionsfraktion hat sich zudem darauf geeinigt, den Rabatt für Generika auf sechs Prozent anzusetzen. Für patentgeschützte Arzneien beträgt er sieben Prozent. Generika sollen teilweise vom Preismoratorium ausgenommen werden. Die Hersteller sollen bei der Festsetzung der Preise wenigstens bis zur Höhe der Festbeträge Spielraum erhalten.

Auch zur Einrichtung eines gesetzlichen Qualitätsinstituts äußerte sich Spahn. Das geplante gesetzliche Qualitätsinstitut benötige mehrere Monate Aufbauzeit, bis die Dinge so seien, dass man damit arbeiten könne, schätzte Spahn.

Der GBA solle eine Institution analog zum Institut für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG) schaffen, die aber nicht dessen Aufgaben übernehmen solle. (af)

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