Rheinland-Pfalz

Pflegekammer für Arbeitgeber ein rotes Tuch

Arbeitgeberverband will jeder Pflegekraft Rechtsschutz gewähren, die gegen eine Zwangsmitgliedschaft vorgeht.

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MAINZ. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) will mit allen Mitteln die Gründung einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz verhindern. Das haben Verbandspräsident Thomas Greiner und sein Vize Friedhelm Fiedler am Mittwoch in Mainz angekündigt.

"Wir gewähren jeder Pflegekraft bis in die letzte juristische Instanz Rechtsschutz, die sich gegen eine Zwangsmitgliedschaft oder gegen Zwangsbeiträge in der geplanten Kammer wehrt", sagte Greiner.

Die Gründung der Pflegekammer hat bei Landesgesundheitsminister Alexander Schweitzer (SPD) höchste Priorität. Das hat er erst in der vergangenen Woche bei der Vorstellung des Programms "Gesundheit und Pflege 2020" deutlich gemacht.

Mit der Kammer wird seiner Auffassung nach der Pflegeberuf aufgewertet. Nach den Vorstellungen der Landesregierung soll im Januar 2016 in Rheinland-Pfalz die erste deutsche Pflegekammer die Arbeit aufnehmen.

Gespanntes Verhältnis zum Minister

Greiner und Fiedler sehen in einer Kammer dagegen ausschließlich Nachteile. Auf die Pflegekräfte kämen Zwangsbeiträge von etwa 120 Euro im Jahr zu. Zusätzliche Bürokratie werde aufgebaut, da eine Kammer zwischen 30 und 40 Mitarbeiter benötige sowie Räumlichkeiten und Geld für Aktionen.

Bezahlen müssten das die Pflegekräfte oder über Gehaltserhöhungen letztlich die Arbeitgeber. Zudem habe man den Verdacht, dass es in der Pflegeszene darum gehe, neue Posten zu schaffen. Greiner und Fiedler fehlen stichhaltige Argumente, die für eine Kammer sprechen.

Sie entscheide nicht über den Personalschlüssel in Pflegeheimen, nicht über die Ausbildung, sei nicht an Tarifverhandlungen beteiligt, baue keine zusätzliche Altersvorsorge auf - aus Sicht der Arbeitgeber ist sie lediglich ein Placebo.

Zwischen dem Arbeitgeberverband und dem Landesgesundheitsministerium ist die Stimmung schon lange angespannt. So hatte der Verband versucht, seine Teilnahme an der Gründungskonferenz der Pflegekammer juristisch zu erzwingen.

Die Klage wurde allerdings vom Verwaltungsgericht Mainz aus formalen Gründen abgewiesen. Das Ministerium hatte argumentiert, dass mit der Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz als Dachverband und der Krankenhausgesellschaft die Arbeitgeberseite bereits an der Gründungskonferenz beteiligt sei.

Der Arbeitgeberverband Pflege vertritt nach eigenen Angaben bundesweit die Interessen von über 30 namhaften Unternehmensgruppen in der Pflegewirtschaft. (chb)

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