Report Mainz

Gesetzeslücke benachteiligt Pflege-Patienten

Veröffentlicht:

MAINZ. Jahr für Jahr werden in Deutschland 75.000 Patienten mit Pflegebedarf nach einer Klinikbehandlung oder ambulanter Operation als Folge einer Gesetzeslücke extrem benachteiligt.

Einem Bericht von Report Mainz zufolge sieht die Gesetzeslage hier derzeit keine Kostenübernahme durch Krankenkassen oder Pflegekassen vor, weil weder die Bestimmungen nach SGB V noch die Pflegeleistungen nach SGB XI greifen.

Konkret geht es zum Beispiel um Menschen, die nach einer Operation nach Hause kommen, ihren Haushalt nicht selbst versorgen oder sich nicht waschen und anziehen können und einen grundpflegerischen Bedarf haben.

Wie Report Mainz weiter berichtet, hat der Bremer Gesundheitswissenschaftler Professor Gerd Glaeske in einer aktuell noch unveröffentlichten Studie ermittelt, dass jedes Jahr 75.000 Menschen von der Gesetzeslücke betroffen sind.

Die Studie habe auch nachgewiesen, dass 60 Prozent der Krankenkassen in diesen Fällen keine freiwilligen Satzungsleistungen anbieten.

Die Sozialverbände Caritas und Diakonie forderten ebenso wie die Patientenschützer der Verbraucherzentrale eine Lösung des Problems mit Hilfe des Krankenhausstrukturgesetzes. (fuh)

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