Pflegestärkungsgesetz III

Einstieg in die Pflege-Bedarfsplanung

Die Pflegereform der großen Koalition ist nicht vollendet: Im Frühjahr soll der dritte Baustein folgen. Er sieht vor, dass die Pflege zu den Gemeinden und Kreisen zurückkehrt.

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BERLIN. Die Kommunen sollen wieder stärker in die Pflege eingebunden, ihre Gestaltungsmöglichkeiten bei der Planung und Steuerung von Pflegeangeboten sowie bei der Beratung sollen gestärkt werden.

Dafür hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Eckpunkte vorgelegt, die im Gesundheitsministerium in Berlin derzeit in Gesetzesform gegossen werden. Der Referentenentwurf für das Pflegestärkungsgesetz III soll im Frühjahr stehen.

"In den Kommunen werden die Weichen dafür gestellt, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können", kündigte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das Ereignis an.

In 60 Modellkommunen erproben

Im Kern geht es um den Ausbau wohnortnaher Beratungs- und Fallmanagement-Strukturen, um Schaffung eines breiten Spektrums altersgerechter Wohnformen, eine aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung und die Ergänzung der staatlichen Leistungen um Geld- und Sachleistungen der Kommunen oder auch freiwilliger Helfer und Spender.

Der GKV-Spitzenverband soll die Anforderungen an die Qualifikation der Berater definieren.

Zunächst sollen die Ansätze für fünf Jahre in 60 Modellkommunen erprobt werden. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben ein Konzept angekündigt, wie sie Beratungsaufgaben der Pflegekassen übernehmen und mit kommunalen Dienstleistungen vernetzen können. Auch bei der Pflegeplanung wollen die Kommunen mitmischen.

Neue Gremien geplant

Die Länder sollen ermächtigt werden, Gremien mit der Analyse von Über-, Unter- und Fehlversorgung zu beauftragen. Diese Gremien, die zugleich Empfehlungen für den Abbau von Versorgungsmissständen abgeben sollen, sollen wiederum in die Landesgremien nach Paragraf 90a SGB V eingebunden werden.

Darin sind auch die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landeskrankenhausgesellschaften und die Kassenverbände vertreten. Die neuen Gremien sollen echte Strukturveränderungen auslösen können.

Die Pflegekassen sollen verpflichtet werden, die Empfehlungen in die Vertragsverhandlungen einzubeziehen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung des altersgerechten Umbaus der Wohnquartiere. Darüber will der Bund die Kommunen gezielt informieren. (af)

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