Pflegebedürftigkeitsbegriff
Beirat konstituiert sich
BERLIN. Der Beirat zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist am Mittwoch zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen.
Der Beirat berät das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in der letzten Phase vor der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zum 1. Januar 2017.
Gesetzliche Aufgabe des Beirats ist die pflegefachliche und wissenschaftliche Beratung des BMG. (eb)