Pflegeberufe-Reform

Länder wollen bis 2019 Zeit zur Umstellung

Der Bundesrat will angesichts der komplexen Vorbereitungen für die generalistische Pflegeausbildung auf die Bremse treten.

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BERLIN. Der Bundesrat fordert, den Start der Reform der Pflegeberufe um ein Jahr später als bisher geplant zu starten. Die neuen Ausbildungsgänge sollten erst ab Anfang 2019 beginnen, heißt es in den Empfehlungen der Ausschüsse, über die der Bundesrat in seiner Sitzung am kommenden Freitag abstimmen wird. Angesichts der nötigen umfangreichen Vorarbeiten in den Ländern sei der von der Bundesregierung vorgeschlagene Zeitplan "realitätsfern".

Der Kern des Gesetzesvorhabens, die Schaffung einer generalistischen Pflegeausbildung, wird von den Ländern als "ein wesentlicher Schritt zur Sicherung des Fachkräftebedarfs" begrüßt. Dies sei allerdings eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, was sich auch in der Finanzierung der Ausbildungskosten widerspiegeln müsse.

Zwar strebt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf eine einheitliche Finanzierung der Pflegeausbildung über Landesausbildungsfonds an. Doch wären in dieser Konstruktion Pflegebedürftige über ihren eigenen Finanzierungsbeitrag indirekt an den Kosten der praktischen Pflegeausbildung beteiligt. "Mittelfristig" solle daher die Regierung eine Regelung für eine "vollumfänglich gerechte, gemeinsame und einheitliche Finanzierung" der neuen Pflegeausbildung vorlegen, fordern die Länder.

Der Gesundheitsausschuss drängt darauf, dass die berufliche Ausbildung der "primäre Bildungsweg in der Pflege bleibt". Zwar sei das Pflegestudium an Hochschulen ein wichtiger Schritt zur Aufwertung des Berufsbilds. Doch solle die vom Wissenschaftsrat empfohlene Quote, zehn bis 20 Prozent eines Ausbildungsjahrgangs akademisch zu qualifizieren, dabei als "maximaler Orientierungswert" dienen.

Der Bundesrat drängt darauf, dass - anders als im Gesetzentwurf - nebenberufliche Lehrkräfte keine pflegepädagogische Hochschulqualifikation benötigen. Anderenfalls würden etwa Ärzte, Juristen oder Physiotherapeuten dauerhaft vom Unterricht an einer Pflegeschule ausgeschlossen. Das müsse verhindert werden, da im Sinne einer interprofessionellen Zusammenarbeit der Berufsgruppen auch eine Beteiligung am Unterricht "wünschenswert" sei. (fst)

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