Pflegestärkungsgesetz III

Kommunen begrüßen ihre neue Rolle

Das dritte Pflegestärkungsgesetz setzt auf die Kommunen. Die Städte befürworten das - sind in anderen Bereichen aber skeptischer.

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BERLIN. Der Referentenentwurf für das Pflegestärkungsgesetz III stößt auf positive Reaktionen. Für die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk (CDU), ist das Gesetz das logische Ende des Weges, den erstes und zweites Pflegestärkungsgesetz eröffnet haben, sagte sie am Mittwoch in Berlin.

Nach der Ausweitung der Pflegeleistungen und der Einführung eines neuen Pflegebegriffs soll mit dem PSG III nun den Kommunen wieder eine aktivere Rolle bei der Pflege zugewiesen werden.

Lob von Verbänden und Städten

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßt diese Rolle. Dass es keine verbindliche Pflegebedarfsplanung durch die Kommunen geben wird, wertet bpa-Sprecher Olaf Bentlage als positiv: . "Damit bleibt der wettbewerbliche Ansatz erhalten und eine Vielfalt der Angebote garantiert", sagte er der "Ärzte Zeitung".

Auch die Kommunen sind prinzipiell für die stärkere Einbindung. "Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Modellprojekte zur Erprobung neuer Beratungsstrukturen sind richtig, um eine umfassende Beratung zu ermöglichen", sagte ein Sprecher des Deutschen Städtetags am Donnerstag auf Anfrage.

Damit die Kommunen sich wirksam einbringen könnten, müsse bei der Ausgestaltung der Projekte aber nachgebessert werden.

Pflegeberatung ja, MVZ nein

Dabei scheinen sich die Kommunen in der Beraterrolle offenbar wohler zu fühlen als in der Rolle des Leistungsanbieters in der ambulanten Versorgung. Das ergab eine Erhebung der MHH unter 411 Bürgermeistern und 38 Landräten in Niedersachsen, die am Mittwoch auf einer Veranstaltung des Bundesverbands Managed Care vorgestellt wurde.

Demnach zeigen die Kommunen bisher wenig Ambitionen, in die ambulante Versorgung einzusteigen - trotz Nachbesetzungsproblemen in den Praxen. Zwei Drittel der Kommunen gaben an, MVZ seien als Instrument der Gemeinden nicht geeignet.

Seit Juli 2015 gibt das Versorgungsstärkungsgesetz Gemeinden und Landkreisen die Möglichkeit, auch ohne Zustimmung der KV MVZ in eigener Trägerschaft zu gründen.

Als Hauptgrund für die Skepsis nannten die Verantwortlichen Finanzprobleme und dass der Betrieb eines MVZ keine gemeindliche Aufgabe sei.

Weitere Hinderungsgründe sehen die Kommunen unter anderem in der Gemeindegröße und in der fehlenden Kompetenz. (jk/af/juk)

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