AkdÄ warnt

Auf Restvolumen bei Kurzinfusionen achten!

Ein zu großes Restvolumen bei Kurzinfusionen kann unter Umständen zu einer Unterdosierung führen. Darauf verweist die Deutsche Arzneimittelkommission der Ärzteschaft.

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Um eine Unterdosierung zu vermeiden, sollten Patienten ohne Flüssigkeitsrestriktion daher Infusionen mit größerem Volumen (mindestens 250 ml) erhalten.

Um eine Unterdosierung zu vermeiden, sollten Patienten ohne Flüssigkeitsrestriktion daher Infusionen mit größerem Volumen (mindestens 250 ml) erhalten.

© annedde / Getty Images / iStock

BERLIN. Wie die AkdÄ auf Basis ihrer UAW-Datenbank meldet, verbleibt bei der Verabreichung von Arzneimitteln als Kurzinfusion (50–200 ml) je nach verwendetem Infusionssystem ein unterschiedlich hohes Restvolumen im System. Dieses steht dann nicht für die Behandlung des Patienten zur Verfügung. Um eine Unterdosierung zu vermeiden, sollten Patienten ohne Flüssigkeitsrestriktion daher Infusionen mit größerem Volumen (mindestens 250 ml) erhalten, da so das Restvolumen relativ sinkt.

Bei Patienten mit Flüssigkeitsrestriktion seien Pumpensysteme mit minimalem Restvolumen zu empfehlen, so die AkdÄ. Bei kleinen Infusionsvolumina und Arzneimitteln mit enger therapeutischer Breite sollte mit einer geeigneten Flüssigkeit und gleichbleibender Flussrate nachgespült werden.

Zugleich empfiehlt die AkdÄ die Thematik "Restvolumen bei Kurzinfusionen" bereits in der Ausbildung stärker zu betonen, um so das Problembewusstsein von Ärzten und Pflegepersonal zu erhöhen. (run)

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