Entlastungsbetrag

Viele verzichten auf Leistungen für Pflegebedürftige

Der Entlastungsbetrag soll Angebote finanzieren, die pflegenden Angehörigen Luft verschaffen. Genutzt wird er wenig.

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DRESDEN. Pflegebedürftige in Sachsen nutzen zu einem großen Teil nicht den Entlastungsbetrag. Nur rund die Hälfte der zu Hause lebenden Menschen mit einem Pflegegrad hat im vergangenen Jahr derartige Leistungen in Anspruch genommen, teilte die AOK Plus mit.

Rechtlich geregelt ist diese Leistung in Paragraf 45 b SGB XI. Die maximale Höhe des Entlastungsbetrags wurde Anfang 2017 von zuvor 104 auf 125 Euro monatlich aufgestockt. Mit dem Entlastungsbetrag, für den kein separater Antrag nötig ist, können verschiedene Leistungen für die Pflege genutzt werden, ohne dass dafür eigene zusätzliche Kosten entstehen. Er kann für Angebote im Alltag eingesetzt werden, etwa zum Einkaufen, Wäsche waschen, aber auch für Botengänge, zur Begleitung zur Selbsthilfegruppe oder zum wöchentlichen Kaffeetreff.

Auch können Fahrt- und Transportkosten im Zusammenhang mit der Kurzzeitpflege erstattet werden. Der Pflegebedürftige muss zunächst ein für ihn passendes Angebot auswählen und aus eigener Tasche bezahlen. Anschließend zahlt die Pflegeversicherung den Betrag.

Entlastungsbeträge, die im Vorjahr nicht genutzt worden sind, können jeweils noch in der ersten Jahreshälfte des neuen Jahres verbraucht werden. Das heißt, wer zum Beispiel 2017 keine Leistungen für den Entlastungsbetrag genutzt hat, kann bis Ende Juni noch bis zu 1500 Euro bewilligt bekommen.

Hinzu kommen die monatlichen Beträge von 125 Euro in diesem Jahr. Außerdem hat der GKV-Spitzenverband Ende 2016 klargestellt, dass auch Leistungen aus den Jahren 2015 und 2016 nachträglich genutzt werden können.

Wenn Pflegebedürftige Anspruch auf diese Leistungen sowohl nach der alten wie der neuen Regelung haben, können sie diese sogar noch bis Ende 2018 aufbrauchen. Das würde für die beiden Jahre 2015 und 2016 insgesamt nochmals bis zu 2496 Euro zusätzlich bedeuten. (sve)

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