Pflegeleistungen
Pflegekasse muss zügig entscheiden
Spätestens nach 25 Arbeitstagen muss eine Pflegekasse über Anträge auf Pflegeleistungen entschieden haben. Darauf weist aktuell die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.
Veröffentlicht:MAINZ. Gesetzliche Pflegekassen müssen Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres wieder innerhalb von 25 Arbeitstagen mitteilen, wie sie über ihren Antrag auf Pflegeleistungen entschieden haben. In besonders eiligen Fällen müsse es sogar noch schneller gehen, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Erfolgt der Bescheid der Pflegekasse nicht innerhalb der 25 Arbeitstage und ist die Kasse für die Verzögerung verantwortlich, muss sie für jede Woche nach Fristablauf 70 Euro an den Antragsteller zahlen. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Versicherte im Pflegeheim lebt und bereits mindestens Pflegegrad 2 hat.
Bei der Verbraucherzentrale hätten sich viele Betroffene gemeldet, die teilweise monatelang auf die Begutachtung und die Entscheidung hätten warten müssen, berichtet Gisela Rohmann, juristische Fachberaterin für Pflege bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Es sei gut, dass die langen Wartezeiten nun vorbei seien und die Versicherten schnell wüssten, wie viel Geld sie zur Verfügung hätten und wie sie die Pflege organisieren könnten. (eb)