Überall im Krankenhaus

Länder pochen auf Pflege-Personaluntergrenzen

Der Bundesrat will verbindliche Vorgaben überall im Krankenhaus. Auch auf der Agenda der Länder: die Portalpraxis 2.0.

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BERLIN. Versehen mit Warnungen an die Selbstverwaltung hat der Bundesrat am Freitag eine Entschließung zu Personaluntergrenzen in der Pflege gefasst.

Die 2019 einzuführenden Untergrenzen müssten in sämtlichen Bereichen gelten, in denen Pflegepersonal tätig ist, heißt es in dem Antrag der Länder Berlin und Brandenburg, dem eine breite Mehrheit zugestimmt hat. Fristen, bis wann sich die Bundesregierung damit beschäftigen muss, gibt es nicht.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) warnte, vorhandene Pflegekräfte dürften nicht klinikintern verschoben werden. Alle Signale aus der Selbstverwaltung deuteten darauf hin, dass dort aktuell eine "Minimallösung" erarbeitet werde.

Prüfer-Storcks appellierte an die Bundesregierung, per Ersatzvornahme für 2019 Personaluntergrenzen festzulegen, "wenn die Selbstverwaltung nicht liefert". Der Bundesrat gebe der Regierung mit der Entschließung ein klares Signal.

Die Politik dürfe nicht zusehen, wenn die Selbstverwaltung "zu einem Selbstblockade-Instrument" wird, ergänzte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne).

Sein Kollege aus Schleswig-Holstein, Heiner Garg (FDP) forderte, die Krankenhäuser dürften mit den Mehrkosten nicht alleine gelassen werden.

Bessere sektorenübergreifende Zusammenarbeit in Notfallversorgung

An die Fachaussschüsse überwies die Länderkammer am Freitag einen Antrag Schleswig-Holsteins, in dem die Weiterentwicklung von Portalpraxen gefordert wird.

Ziel von Gesundheitsminister Garg ist eine bessere sektorenübergreifende Zusammenarbeit in der Notfallversorgung. Diese könnte entstehen, wenn Portalpraxen an den Kliniken auch zu Sprechstundenzeiten öffnen dürften.

Die Portalpraxen könnten dann als erste Anlaufstelle und Wegweiser für die Patienten dienen – was dazu führen soll, dass Notfallkapazitäten ausschließlich den Patienten zur Verfügung stehen, die sie wirklich benötigen.

"Das schont Ressourcen, die anderswo dringender benötigt werden. Und es verbessert die Situation der Patienten, die gezielt und mit möglicherweise überschaubarer Wartezeit gleich in die richtigen versorgenden Hände geleitet werden", sagte Garg.

Dazu gehört für ihn auch, dass Patienten ohne akuten Versorgungsbedarf nur die Information erhalten, dass der niedergelassene Arzt die richtige Adresse für die gesundheitlichen Beschwerden ist.

"Das Angebot soll explizit nicht den Praxisbesuch ersetzen", betonte Garg. Der Bundesrat wird über den Antrag voraussichtlich Ende April entscheiden.

In Schleswig-Holstein wird dieses Modell auch von der KV, von der Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen favorisiert.

Im Norden gibt es an über 30 Kliniken von der KV organisierte Anlaufpraxen, die mit Bereitschaftsärzten besetzt sind. Diesen Praxen könnte nach Überzeugung der Partner der Initiative eine bessere Steuerung der Patienten gelingen, wenn ihnen eine längere Öffnungszeit erlaubt wäre. (fst/di)

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