Personaluntergrenzen

Wie viele Pflegekräfte sollen es denn sein?

Wie sinnvoll sind Personaluntergrenzen? Diese Frage sollten Sachverständige den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses beantworten.

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BERLIN. Einig in der Sache, uneinig bei der konkreten Umsetzung, so könnte man die Stellungnahmen bei der Anhörung zum Personalmangel in der Kranken- und Altenpflege im Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch zusammenfassen.

Die Arbeitsbelastung in Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist zu groß und muss dringend verbessert werden, daran zweifelte praktisch kein Sachverständiger. Personaluntergrenzen gelten dafür als durchaus geeignetes Mittel. Skeptisch zeigte sich hier allerdings der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK).

Eine umfassende Personalbemessung könne mehr Pflegefachkräfte bedeuten, sei aber keine Gewähr dafür, dass diese dem Patienten in Form besserer Pflegequalität zu Gute komme, heißt es in der Stellungnahme des BDPK.

"Statt Köpfe zu zählen, wäre es besser, danach zu fragen, welche Aufgaben Pflegekräfte erledigen, die so gar nichts mit dem praktischen Dienst am Kranken zu tun haben", so der BDPK.

Juristisch und ethisch fraglich

Der Verband bringt zudem rechtliche Fragen ins Spiel. Ob eine Behandlung sozialrechtlich zulässig sein könne, wenn Vorgaben zur Personalbemessung verfehlt werden könnten, scheine juristisch und ethisch fraglich.

Würde man eine verbindliche Anhaltszahl mit Qualitätsgründen rechtfertigen, dürfte man eine Unterschreitung auch mit Vergütungsabschlägen nicht zulassen, heißt es.

Skeptisch wird von Sachverständigen der Einsatz von Leasingkräften gesehen, um den Personalmangel zu mildern.

Wenn ein immer größerer Anteil des Pflegepersonals von der Festanstellung zu einer Beschäftigung als Leasingkraft wechsele, verstärke das die Engpässe auf den Stationen und die Belastung des verbliebenen Personals, kritisiert das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS).

Denn zu der verdichteten Arbeit komme noch die Einweisung der Leasingkräfte hinzu. "Fremdpersonal, das im Ernstfall weder mit den personellen und sächlichen Strukturen vor Ort hinreichend vertraut ist, stellt aus der Perspektive der Patientensicherheit eine suboptimale Versorgung dar", schreibt das Aktionsbündnis Patientensicherheit.

Warnung vor Fehlentwicklungen

Ähnlich äußert sich auch der als Einzelsachverständige geladene Pflegedirektor des Städtischen Klinikums Karlsruhe, Josef Hug.

Leasingkräfte einzusetzen oder Prämien zu zahlen, um Mitarbeiter zu gewinnen, halte er für eine Fehlentwicklung, warnt Hug. Dem müsse unter anderem mit einer Ausbildungsinitiative entgegengewirkt werden.

Qualitätsaspekte sprechen auch Verbraucherschützer an. "Das Vorhaben zur Festlegung von Personaluntergrenzen krankt vor allem an fehlenden Daten sowohl zum Ist-Stand des Personals in den einzelnen Krankenhäusern als auch zum Soll, das aus dem individuell sehr unterschiedlichen pflegerischen Bedarf der jeweiligen Patienten berechnet werden muss", kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Untergrenzen ohne eine Orientierung am Pflegebedarf seien daher keine Lösung für das grundlegende Problem, dass eine unzureichende Personalausstattung erhebliche Risiken für Patienten darstelle. (chb)

Lesen Sie dazu auch: Pflege: Spahn mahnt Umsetzung der Personaluntergrenzen an

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