Niedersachsen

Neues Klinikgesetz zieht Lehren aus der Mordserie

Mit dem geplanten Krankenhausgesetz sollen Kooperation und Fehlerkultur gestärkt werden.

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HANNOVER. Das niedersächsische Landeskabinett will die Novelle des Krankenhausgesetzes in den Landtag einzubringen. Anlass ist unter anderem die Mordserie des ehemaligen Krankenpflegers Niels H. in Delmenhorst und Oldenburg.

So sollen anonyme Meldesysteme eingerichtet und Krankenhausapotheker eingestellt werden, Todesfälle gründlicher untersucht und die Arzneimittelgaben besser kontrolliert werden. Klinikmitarbeiter sollen "angesichts besonderer berufsbedingter Belastungen mehr Unterstützung erhalten."

Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) erklärte: "Eine Mordserie, wie sie sich in Delmenhorst und Oldenburg ereignet hat, darf es in diesem schrecklichen Ausmaß nie wieder geben." Die Novelle sieht vor:

» Alle Krankenhäuser sollen sich durch Stationsapotheker ausreichend beraten lassen. Für die Umsetzung ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen, sodass den Kliniken ausreichend Zeit für Vertragsanpassungen und Ausschreibungen eingeräumt wird.

» Alle Krankenhäuser müssen eine Arzneimittelkommission bilden, die eine Arzneimittelliste führt und das ärztliche und pflegerische Personal berät.

» Für alle Mitarbeiter werden regelmäßige begleitete Unterstützungsangebote zu berufsbedingten Belastungen und Erfahrungen geschaffen.

» Ein anonymes Meldesystem wird in jeder Klinik eingeführt.

» In allen Häusern werden Morbiditäts- und Mortalitätsstatistiken geführt und Konferenzen etabliert, in denen Todesfälle und besonders schwere Krankheitsverläufe erörtert werden.

Der Gesetzentwurf setzt vor allem darauf, die Zusammenarbeit zu stärken und eine Fehlerkultur zu entwickeln. "Das Risiko von Medikationsfehlern – ob aus Versehen oder vorsätzlich – kann so deutlich gesenkt werden", hieß es. Eine Novelle des Bestattungsgesetzes, die Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit enthält, liegt dem Landtag bereits vor.

Unter anderem sollen durch eine erweiterte Leichenschau unnatürliche Todesursachen besser erkannt werden. Außerdem sind bereits an rund 180 Kliniken Niedersachsens 285 Patientenfürsprecher eingesetzt worden. (cben)

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