Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Pflegequotient: Jede Klinik kommt unter die Lupe

Überwachen und strafen: Das Bundeskabinett will am Mittwoch Pflegeuntergrenzen beschließen und jedes Krankenhaus komplett durchleuchten.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Pflege-Personalausstattung in Krankenhäusern: Jens Spahn will, dass jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle vollständig finanziert wird.

Pflege-Personalausstattung in Krankenhäusern: Jens Spahn will, dass jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle vollständig finanziert wird.

© Mathias Ernert, Chirurgische Klinik,Universtitätsklinikum Heidelberg

BERLIN. Die Bundesregierung zieht bei der Kontrolle der Pflege-Personalausstattung in Krankenhäusern die Zügel an. Am Mittwoch will das Bundeskabinett das deutlich verschärfte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) beschließen. Dabei setzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf Zuckerbrot und Peitsche.

So soll einerseits jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig finanziert werden. Andererseits sollen die Krankenhäuser mit Blick auf das von ihnen vorgehaltene Pflegepersonal regelrecht geröntgt werden. Das geht aus der Regelung für "Pflegepersonalquotienten" hervor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Dieser Quotient beschreibt das Verhältnis der Zahl der Vollzeitkräfte im Pflegedienst zum Pflegeaufwand in der jeweiligen Klinik.

Bis Ende Mai 2020 soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) diesen Quotienten für jedes Haus individuell bestimmen. Dabei wird das vorgehaltene Pflegepersonal in Beziehung gesetzt zum Pflegeaufwand, der nach einem bundeseinheitlichen Pflegeaufwandskatalog durch das InEK ermittelt werden soll. Relevant sein soll der Quotient nicht nur in sogenannten pflegesensitiven Bereichen, sondern im gesamten Krankenhaus.

Das Bundesgesundheitsministerium will sodann per Verordnung auf Basis des Vergleichs aller Krankenhäuser eine hauseigene Personaluntergrenze definieren: "Hat ein Krankenhaus einen hohen Pflegeaufwand bei einer verhältnismäßig geringen Pflegepersonalausstattung, gilt dies als Indikator dafür, dass eine qualitativ hochwertige Pflege nicht gewährleistet ist", heißt es.

Wird diese Grenze unterschritten, können die Vertragspartner ab dem Jahr 2020 Sanktionen festlegen. Diese können schrittweise in Kraft treten oder mit Verbesserungsmaßnahmen in den betroffenen Häusern verknüpft werden. Details zu Art und Umfang der Strafen beschreibt der Entwurf nicht.

Alle Daten zu den Pflegepersonalquotienten je Krankenhaus werden an die Vertragsparteien in Bund und Länder weitergegeben. Das sorge für "weitgehende Transparenz" über die Ausstattung der Kliniken mit Pflegekräften, hofft die Regierung. BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe zeigte sich überzeugt, es handele sich um ein "schnell wirksames Instrument", um in Kliniken "eine gute Pflege zu gewährleisten".

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