Saarland

Rechnungshof rügt Lücken beim Bau von Pflegeheimen

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SAARBRÜCKEN. Die baulichen Mindestanforderungen für Alten- und Pflegeheime müssen nach Auffassung des saarländischen Rechnungshofes überarbeitet werden. Im Jahresbericht 2017 wird darauf hingewiesen, dass die entsprechende Verordnung des Bundes aus dem Jahr 1983 stamme und zuletzt 2003 geändert worden sei. "Die Regelungen sind weitgehend überholt", monieren die Prüfer und fordern eine landesspezifische Heimmindestbauverordnung.

Dazu sei die Landesregierung durch das seit 2009 gültige Landesheimgesetz ausdrücklich ermächtigt, sie habe jedoch bis heute von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Der Landespflegeplan schließlich habe nur "einen deklaratorischen Charakter". Deshalb könne die Heimaufsicht bei ihren Bauberatungen nur Empfehlungen abgeben, diese aber nicht ordnungsrechtlich durchsetzen. ( (kud)

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