Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Regierung sieht auch für die Rehabilitation Vorteile

Klagen von Reha-Einrichtungen wegen fehlender Pflege-Förderung hält die Regierung für unbegründet.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesregierung hat ihre Position verteidigt, Reha-Einrichtungen nicht im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zu berücksichtigen.

Deren Nichtnennung sei „vor allem ihrer unterschiedlichen Finanzierungsstruktur im Vergleich zu Krankenkassen geschuldet“, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP.

Darin fragt die Fraktion nach der Pflegesituation in der Rehabilitation. Reha-Einrichtungen könnten als Folge des verstärkten Wettbewerbs um Pflegekräfte den Kürzeren ziehen, lautete die Kritik nach der Verabschiedung des Gesetzes.

Im vergangenen Jahr arbeiteten 28.357 Pflegekräfte in 1142 Vorsorge- und Reha-Einrichtungen. Von der steigenden Attraktivität des Pflegeberufs in Folge der Reform würden „auch die Reha-Einrichtungen profitieren“, argumentiert die Regierung.

Die Häuser hätten „Gestaltungsspielraum“ für eine bessere Bezahlung. Daher sollten die Einrichtungen „im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen auf höhere Abschlüsse drängen“.

Reha-Budget angehoben

Zusätzliches Geld fließe seit 2014 vermehrt in die Reha. Damals bohrte die Bundesregierung den Vergütungsdeckel für die Reha auf, da seitdem die jährlichen Vergütungsanpassungen durch einen Demografie-Faktor sichergestellt werden.

2014 sei das Reha-Budget um rund 100 Millionen Euro erhöht worden, im Vorjahr habe der Zuwachs bereits rund 200 Millionen Euro betragen, heißt es.

Allerdings räumt die Regierung ein, dass die Potenziale der Reha für Versicherte, die von Pflegebedürftigkeit bedroht sind oder bereits Pflegeleistungen beziehen, „noch nicht ausgeschöpft sind“.

Denn offensichtlich funktionieren die Zugangswege zur Reha bisher nicht in gewünschtem Maße: Erst seit vergangenem Jahr wird die Reha-Bedürftigkeit von Versicherten, die Pflegeleistungen beantragen, „gründlich und in vollem Umfang erfasst“.

Bisher ist der Anteil der Versicherten, für die eine Reha-Empfehlung erfolgt, nur von 0,4 Prozent (2013) auf zuletzt 2,3 Prozent (2017) gestiegen.

Für unbefriedigend hält es die Regierung, dass es über Wirksamkeit, Nutzen und Nachhaltigkeit von Reha bei Pflegebedürftigen bisher nur „wenig gesicherte Aussagen“ gibt.

Daher lägen auch keine gesicherten Erkenntnisse über das gesamtwirtschaftliche Einsparpotenzial durch Reha vor Pflege vor. Der Forschungsbedarf solle „präzisiert“ werden.

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