Fachkräftegesetz

Bahn frei für Pflegepersonal?

Die Bundesregierung legt nach langen Querelen den Entwurf für ein Fachkräfte-Einwanderungsgesetz vor. Das Selbstlob der Koalitionspartner ist groß, die Praxistauglichkeit ungewiss.

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Fachkräfteeinwanderung: Der Altenpfleger Amera Kabara misst in einem Pflegeheim bei einer Bewohnerin den Blutdruck.

Fachkräfteeinwanderung: Der Altenpfleger Amera Kabara misst in einem Pflegeheim bei einer Bewohnerin den Blutdruck.

© picture alliance/dpa

BERLIN. Die Bundesregierung hat neue Regeln beschlossen, um Fachkräfte nach Deutschland zu locken und abgelehnten Asylbewerbern mit Job eine Chance auf Daueraufenthalt zu geben. Dazu verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Damit werde zum ersten Mal ein legaler Weg für die Arbeitsmigration geschaffen, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Mit diesem Gesetz lasse man „30 Jahre ideologische Debatten hinter uns“, so Altmaier. Könnten ausreichend qualifizierte Fachkräfte im Ausland gewonnen werden, dann sei ein um 0,5 bis einen Prozentpunkt höheres Wirtschaftswachstum in Deutschland möglich, so der Wirtschaftsminister. „Die Sozialversicherungssysteme werden dadurch in ihrer Leistungsfähigkeit gestärkt“, so Altmaier.

Bereits jetzt gebe es 1,2 Millionen unbesetzte Stellen. Arbeitgeberverbände haben im Vorfeld Druck auf die Regierung ausgeübt, zu einer Einigung zu kommen. Ausreichend Fachkräfte seien eine „Schlüsselaufgabe“, um den Wohlstand in Deutschland zu sichern, hieß es.

Vorrangprüfung soll entfallen

Der Kabinettsentwurf sieht vor, die Hürden für die Einreise von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten zu senken. Wer qualifiziert ist, soll auch ohne Arbeitsvertrag kommen dürfen, um sich einen Job zu suchen. Das war bisher nur für Hochschulabsolventen möglich. Wegfallen soll die bisher gültige Vorrangprüfung. Dabei musste vor der Einstellung einer Fachkraft aus Drittstaaten zuvor ermittelt werden, ob ein inländischer oder europäischer Bewerber zur Verfügung steht.

Beschränkt ist die Einwanderung von Qualifizierten auch nicht mehr auf Engpassberufe, für die die Bundesagentur für Arbeit einen Mangel festgestellt hat. Arbeitgeber hatten Befürchtungen zurückgewiesen, bei schlechterer Konjunktur könne dies negative Folgen für den Arbeitsmarkt haben. Der Mangel an Fachkräften sei „kein konjunkturelles, sondern ein strukturelles Problem“, hieß es.

Ein Visum zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche soll nur erhalten, wer nachweisen kann, dass er selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Eine „Einwanderung in die Sozialsysteme“ sei mit diesem Gesetz nicht möglich, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Hinblick auf Widerstand in der Unionsfraktion. Ob das Gesetz, das Anfang 2020 in Kraft treten soll, mehr Pflegefachkräfte aus dem Ausland anlockt, ist offen.

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe hat auf klare Regelungen gedrängt. Er kritisierte, dass keine zentrale Bundesbehörde zur Anerkennung der Fachkräfte geplant ist. So drohe ein föderaler Flickteppich bei der Anerkennung von Qualifikationen.

Verlässliche Anerkennungsverfahren sei aber nötig, damit die „Zuwanderung von Fachkräften endlich Fahrt aufnehmen kann“. (dpa/fst)

Zuwanderung von Fachkräften

  • 2264 ausländischen Fachkräften hat die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) bei der Bundesagentur für Arbeit in diesem Jahr zur Arbeit in Deutschland verholfen.
  • 40 Prozent derer, die nach Deutschland kamen, arbeiten in Gesundheitsberufen, ein Viertel im Hotel- und Gaststättengewerbe.
  • 16 Prozent der Menschen kamen aus den Philippinen, knapp elf Prozent aus Spanien, zehn Prozent aus Serbien, acht Prozent aus Bosnien-Herzegowina.
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