Pflege

Neue Ideen, wie Pflegende unterstützt werden sollen

Der Sozialverband VdK hat sich für eine stärkere Förderung der Pflege durch Privatpersonen ausgesprochen und dafür ein konkretes Konzept erstellt. Zugleich steht die Finanzierung der Pflegeversicherung in der Kritik.

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Mehr Geld und mehr Zeit für die private Betreuung von zu Pflegenden fordert der vdk in seinem neuen Konzept.

Mehr Geld und mehr Zeit für die private Betreuung von zu Pflegenden fordert der vdk in seinem neuen Konzept.

© Olaf Karwisch / panthermedia.net

BERLIN. Mehr Menschen, die privat Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen, sollten dafür eine Auszeit nehmen können und Lohnersatzleistungen bekommen. Das forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele zum Jahresende.

Der Verband hat dazu ein Konzept erarbeitet. Darin schlägt er unter anderem vor, Pflegende ähnlich wie Eltern durch die Elternzeit und das Elterngeld zu fördern. Wie Mütter und Väter leisteten auch Pflegende eine „gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands.

Bislang können sich Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten.

Bis zu drei Monate können sich Angehörige darüber hinaus für die Begleitung naher Angehöriger in der letzten Lebensphase freistellen lassen. Um Lohnausfälle abzufedern, können Pflegende ein zinsloses staatliches Darlehen beantragen.

12 Monate bezahlte Pflege-Auszeit

Die aktuellen Forderungen des VdK gehen deutlich darüber hinaus. So sollen Pflegende demnach einen Rechtsanspruch darauf haben, sich für bis zu drei Jahre pro Pflegebedürftigem teilweise oder vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen. Wird dessen Betreuung geteilt, können es sogar bis zu sechs Jahre sein. Voraussetzung: Der Pflegebedürftige lebt zuhause und hat mindestens Pflegegrad 2.

Bis zu 12 Monate dieser „Pflegepersonenzeit“ sollten die Betroffenen außerdem mit einem „Pflegepersonengeld“ gefördert werden. Diese Leistung sollen dem Konzept zufolge 65 bis 100 Prozent des vorherigen Nettolohns der Pflegenden betragen – mindestens 300 Euro und maxinal 1800 Euro pro Monat.

Außerdem sollen nach dem Willen des VdK auch Nachbarn und Freunde sowie Beschäftigte kleinerer Betriebe die Förderung bekommen.

Finanziert werden soll das Programm aus Steuern. Die Kosten dafür beziffert der VdK nach seinen Berechnungen auf jährlich rund 4,3 Milliarden Euro.

Pflegeversicherung braucht Finanzreform

Zugleich dringen Patientenschützer angesichts steigender Pflegebeiträge im neuen Jahr auf eine grundlegende Reform für eine nachhaltige Finanzierung. „Die Pflegeversicherung muss künftig die gesamten Pflegekosten übernehmen“, forderte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.

Bereits Anfang Dezember hatten die Landessozialminister Steuerzuschüsse zur Finanzierung der Pflegeversicherung gefordert.

Brysch bekräftigte nun, dass der Staat endlich durch einen Steuerzuschuss Verantwortung zu übernehmen habe. Steigende Eigenanteile in Pflegeheimen machten viele Pflegebedürftige arm und abhängig von Sozialleistungen.

Bleibt der Beitrag bis 2022 stabil?

Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2019 um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent des Bruttolohns. Beitragszahler ohne Kinder müssen künftig 3,3 Prozent zahlen. Erwartet werden jährliche Mehreinnahmen von 7,6 Milliarden Euro. Hintergrund sind steigende Ausgaben angesichts von immer mehr Leistungsempfängern.

„Die Erhöhung soll nun den Beitrag bis 2022 stabil halten“, sagte Brysch. Solche Stabilität habe die Bundesregierung aber auch schon bei der vorigen Anhebung vor zwei Jahren versprochen, kritisierte er. Zudem sage Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht, wie er mit den Mehreinnahmen die Pflegebedürftigen entlasten wolle. „Doch das ist zwingend notwendig.“ (dpa/run)

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