Kassenbericht

Kurzzeitpflege ist seit 2016 gut etabliert

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BERLIN. Kurzzeitpflege hat sich nach Ansicht des GKV-Spitzenverbands als neue Leistung etabliert „und wird weiter bedarfsgerecht ausgebaut“. Das geht aus einem Bericht hervor, den die Kassen bis Ende 2018 dem Bundesgesundheitsministerium vorlegen mussten.

Die Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit existiert als Leistung der GKV seit Anfang 2016. Sie soll spezielle Versorgungsbedarfe von Versicherten abdecken, beispielsweise nach einem Klinikaufenthalt oder einer ambulanten Op.

Pflegeheime bieten diese Leistung vor allem als sogenannte „eingestreute“ Kurzzeitpflege an. Die Plätze werden nach Bedarf wahlweise für die vollstationäre oder für die Kurzzeitpflege angeboten. Nur in Berlin sind eigene Einrichtungen für die temporäre Pflege etabliert worden, heißt es.

Wie viele solcher Plätze tatsächlich zur Verfügung stehen, kann der GKV-Spitzenverband aufgrund ihrer variablen Nutzung nicht sagen.

 Die Kassen haben 2017 in 18.534 Fällen Kurzzeitpflege in einem Umfang von 360.585 Leistungstagen erbracht – das entspricht rund 19 Tagen pro Fall. Die Kosten beliefen sich auf 17 Millionen Euro. (fst)

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