Modellprojekte geplant

Pflegekräfte sollen Hilfsmittel verordnen

Die Konzertierte Aktion Pflege hat die seit vielen Jahren in der Versenkung verschwundene Heilkundeübertragung wachgeküsst. Schon Ende 2019 soll der Neustart erfolgen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Blutabnahme, kein Thema. Aber sollen Pflegekräfte selbstständig verordnen dürfen?

Blutabnahme, kein Thema. Aber sollen Pflegekräfte selbstständig verordnen dürfen?

© Marco Wydmuch / Fotolia

BERLIN. Die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) bahnt den Pflegeberufen den Weg zur eigenständigen Erbringung von Heilkunde.

Erste Ergebnisse wollen die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“ bereits Ende 2019 einfahren.

Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sind aufgefordert, Modellvorhaben zu unterstützen, in denen Pflegefachkräfte Pflegehilfsmittel verordnen können sollen.

Konkret werden die KBV und der GKV-Spitzenverband aufgefordert, bis zum 31. Dezember organisatorische Voraussetzungen zu schaffen, die Modellvorhaben zur Übertragung von Heilkunde erst möglich machen.

So sollen die Vordrucke aus der vertragsärztlichen Versorgung zur Verordnung von Hilfsmitteln in Modellprojekten auch von Pflegepersonen verwendet werden können.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) prüft ausweislich des am Dienstag vorgelegten KAP-Ergebnisberichtes bereits, ob für die Pflege Leistungserbringer- und Betriebsstättennummern vergeben werden müssen.

Eine alte Bekannte kehrt zurück

Es ist ein alter Plan der Gesundheitspolitik, Alten- und Krankenpflegekräfte selbstständig Heilkunde ausüben zu lassen. Dahinter stehen übergeordnete Ziele wie die Bekämpfung des Ärztemangels und die Aufwertung der Attraktivität der Pflegeberufe.

Damit trat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2007 in seinem Gutachten „Kooperation und Verantwortung – Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung“ an. Die Große Koalition nach 2005 griff das Thema im Pflegeweiterentwicklungsgesetz auf, das am 1. Juli 2008 vom Bundestag verabschiedet wurde.

Die endgültigen Voraussetzungen für Modellprojekte der Heilkundeübertragung nach Paragraf 63 Absatz 3c SGB V hat dann der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im Oktober 2011 zugeliefert.

In der „Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben“ wird der mögliche Umfang der Tätigkeiten detailliert abgesteckt.

Er reicht vom Assessment beim Diabetes mellitus Typ 1 und 2 über Interventionen bei der Behandlung chronischer Wunden, die Umsetzung eines Therapieplanes bei Verdacht auf Demenz oder beim Verdacht auf Bluthochdruck.

Was die Prozeduren angeht, reicht die Liste von Injektionen, Infusionen über den Wechsel von Kanülen, die Anlage von Magensonden und Blasenkatheter bis zum Case und Überleitungsmanagement.

Die Richtlinie erschien am 21. März 2012 im Bundesanzeiger. Seither ist kein einziges Modellprojekt auf ihrer Grundlage gestartet worden.

Jetzt soll es ganz schnell gehen

Jetzt soll es auf einmal ganz schnell gehen. In der Konzertierten Aktion haben sich der GLV-Spitzenverband, die Kranken- und Pflegekassen, die Verbände der Pflegeeinrichtungen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verpflichtet, „in einem ersten Schritt die Verordnung von Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachpersonen in der teil- und vollstationären und häuslichen Pflege beziehungsweise häuslichen Krankenpflege ab Ende 2019 im Rahmen von Modellvorhaben zu erproben“.

Bereits ein Jahr später soll der GKV-Spitzenverband einen ersten Bericht über geplante beziehungsweise bereits laufende Modellprojekte vorlegen. Als Ziel setzt die Konzertierte Aktion, erfolgreiche Modellvorhaben zeitnah in die Regelversorgung zu übernehmen.

Lesen Sie dazu auch: Konzertierte Aktion Pflege: Diese Maßnahmen sollen Pflegekräfte anlocken

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