Pflege

Huml fordert Bundeszuschuss aus Steuern

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MÜNCHEN. Damit Pflege finanzierbar bleibt, muss der Bund aus Sicht von Bayerns Pflegeministerin Melanie Huml an der Steuerschraube drehen.

Ein Steuerzuschuss sei sozialpolitisch geboten– etwa um Fördermaßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie zu finanzieren, sagte die CSU-Politikerin der dpa in München. „Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen sollten finanzierbar und möglichst auch planbar sein.“

Zu den enormen Kraftanstrengungen vieler Angehöriger dürfe nicht noch die Angst vor übermäßigen finanziellen Belastungen kommen.

„Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

„Bei der pflegerischen Versorgung handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betonte Huml. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der Rentenversicherung sollten versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanziert werden.

„Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass im heutigen Leistungssystem der Pflegeversicherung alle notwendigen Verbesserungen etwa bei einer besseren Bezahlung der Pflegekräfte oder einer besseren Personalausstattung in den Pflegeheimen die Eigenanteile der Pflegebedürftigen weiter ansteigen lassen werden.“ Die Ministerin nannte zu ihrer Forderung aber keine konkreten Zahlen.

Huml argumentierte unter anderem mit der Finanzlage der Pflegeversicherung.

Pflegeversicherung 1995 eingeführt

Die Situation sei eigentlich noch bis 2023 stabil, hatte Gernot Kiefer, Vorstand des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), im Juni gesagt. Durch die Beitragserhöhung um 0,5 Punkte zu Jahresbeginn und die weiterhin positive Wirtschaftslage werde für dieses Jahr ein Überschuss von 2,66 Milliarden Euro erwartet.

Im Moment liegt der Beitragssatz bei 3,05 Prozent des Bruttos – Kinderlose zahlen 3,3 Prozent. Die Zahl der Leistungsempfänger erhöhte sich binnen Jahresfrist auf 3,7 Millionen im Jahr 2018 (plus 10,4 Prozent). Die Ausgaben der Pflegeversicherung legten um 7,6 Prozent auf 38,2 Milliarden Euro zu.

Die Pflegeversicherung war 1995 eingeführt worden. Für jeden gilt Versicherungspflicht, wie das Bundesgesundheitsministerium erklärt: „Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.“

Wenn im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigte neue Leistungen und Ausgaben kämen, steige der Finanzbedarf um mindestens gut vier Milliarden Euro, hatte Kiefer vor einem Monat allerdings gesagt. Allein die geplante und nötige höhere Vergütung von Pflegekräften dürfte mindestens 1,4 Milliarden Euro kosten.

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag wies Huml darauf hin, dass auf Bundesebene vereinbart worden war, die Regressmöglichkeit von Sozialhilfeträgern gegen Kinder von Pflegebedürftigen zu beschränken und künftig erst ab einer Einkommensgrenze von 100.000 Euro zu ermöglichen. „Auch Pflegebedürftigen muss die Angst davor genommen werden, ihren Familien eines Tages finanziell zur Last zu fallen“, sagte sie. Für die Umsetzung der Vereinbarung sei der Bund zuständig. (dpa)

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