Reha

Kliniken im Südwesten wollen Anträge entschlacken

Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft fordert, das Thema Rehabilitation nach der Wahl schnell auf die Agenda zu setzen. Zwei Hauptprobleme seien der Budget-Deckel und die Schnittstelle zwischen GKV und Pflege.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Bewegungstraining: Bis eine Reha genehmigt wird, ist der Weg für Versicherte oft weit.

Bewegungstraining: Bis eine Reha genehmigt wird, ist der Weg für Versicherte oft weit.

© Robert Kneschke / fotolia.com

STUTTGART. Für "faire Rahmenbedingungen" bei der Vorsorge und Rehabilitation wirbt die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG). Das Thema müssten die neue Bundesregierung und der Bundestag schleunigst aufgreifen, und zwar "noch im Herbst".

Die Zahl der Rehabilitationen nehme nicht zu, obwohl die Belegschaften altern und die Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre steigen soll. Der Grund dafür seien "Zugangshürden und Budgetbegrenzungen", heißt es in einem Positionspapier des BWKG.

Ein Durchbruch für den Grundsatz "Reha vor Pflege" stehe immer noch aus - dies gelte insbesondere für die Schnittstelle zwischen GKV und Pflegeversicherung.

Oft unterbleibe eine Reha, "weil die Krankenversicherung eine Reha für ältere Menschen bezahlen muss und die Pflegeversicherung profitiert", moniert BWKG-Hauptgeschäftsführer Matthias Einwag.

Zu den Kernforderungen des Klinikverbands gehören:

› Das Antrags- und Genehmigungsverfahren in der GKV soll entschlackt werden. So stößt sich die BWKG daran, dass nach der Reha-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nur Ärzte mit Sonderqualifikationen eine Reha verordnen dürfen. "Die Haus- und Fachärzte sind grundsätzlich qualifiziert, Anträge zu stellen", heißt es. Zudem solle die doppelte Beantragung, nämlich das Vorverfahren (Muster 60) und der eigentliche Reha-Antrag (Muster 61), entfallen, indem auf Muster 60 verzichtet wird.

› Das Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung soll entdeckelt werden. Dazu schlägt die BWKG vor, die ursprünglich von der Bundesregierung geplante Demografie-Komponente "umgehend" umzusetzen. Das Vorhaben war bereits in dieser Legislaturperiode Teil eines umfangreichen Rentenpakets von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Die Opposition wollte dem Gesamtpaket aber nicht zustimmen, die Regierung hingegen lehnte es ab, die - konsensfähige - Regelung zum Reha-Deckel aus dem Paket herauszunehmen.

› Krankenkassen sollen Anreize erhalten, um Reha-Leistungen zu bezahlen, die die Pflegebedürftigkeit eines Versicherten verringern oder vermeiden. Bislang zahlen die Kassen, aber die Pflegeversicherung profitiert. Die BWKG schlägt daher vor, die Pflegekassen in diesen Fällen zu einem finanziellen Ausgleich zu verpflichten, den die zahlende Kasse erhalten soll.

› Die BWKG fordert, das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten bei Teilhabeleistungen wie der Reha zu stärken. Schon jetzt müssen die Kassen laut Gesetz den "berechtigten Wünschen der Versicherten entsprechen". Doch in der Praxis werde dies nicht ausreichend berücksichtigt, heißt es. Der Klinikverband schlägt vor, eine Neuregelung im Patientenrechte-Gesetz auch auf medizinische Reha zu übertragen: Nach Paragraf 13 Absatz 3a SGB V gelten schon jetzt alle übrigen Leistungsanträge als genehmigt, wenn die Kasse nicht in drei bis fünf Wochen einen Bescheid ausstellt.

› Ungleiche Versorgungsstrukturen in verschiedenen Regionen bleiben bisher unentdeckt, klagt die BWKG. Grund dafür ist, dass das Statistische Bundesamt die Daten der bundesunmittelbaren Kassen - das sind auch solche mit Mitgliedern in mehr als drei Bundesländern - nur ohne Differenzierung nach Ländern erfasst. Eine einheitliche Statistik über die Ausgaben der Kassen in den Ländern fehlt bisher. Durch einen Erlass des Bundesgesundheitsministeriums könnten die Kassen verpflichtet werden, die Datenmeldungen nicht mehr nach dem Sitz der Kasse, sondern nach dem Wohnort des Versicherten vorzunehmen.

› Mehr Druck auf die Kassen fordert die BWKG bei der Pflicht, die Quoten für die Genehmigung oder Ablehnung einer Reha transparent zu machen. Diese mit dem Wettbewerbsstärkungs-Gesetz 2008 eingeführte Pflicht werde von einigen Kassen "offenbar gezielt unterlaufen", heißt es. Der Klinikverband fordert, die Aufsicht müsse die Kassen in dieser Frage stärker kontrollieren und - wenn nötig - sanktionieren. Denn die Souveränität der Patienten lasse sich nur stärken, wenn diese Klarheit über die Zahl der Anträge, Genehmigungen, Ablehnungen - und die Quote erfolgreicher Widersprüche haben.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Reha vor Pflege - ein neuer Versuch

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