Präventionsgesetz

Verschönerungen in letzter Minute

Stimmungswechsel bei der Koalition: Erst ließ sie die Kritik der Länder am Präventionsgesetz abperlen, jetzt bewegen sich Union und FDP kurz vor der Abstimmung im Bundestag am Donnerstag auf die Opposition zu.

Anno FrickeVon Anno Fricke und Florian StaeckFlorian Staeck Veröffentlicht:
Ein Euro mehr für die Förderung der Prävention: Italienische Euromünze mit Leonardo da Vincis Skizze menschlicher Körperproportionen.

Ein Euro mehr für die Förderung der Prävention: Italienische Euromünze mit Leonardo da Vincis Skizze menschlicher Körperproportionen.

© imago / Becker&Bredel

BERLIN. In letzter Minute will die Koalition das Präventionsgesetz retten. Zwar wird die Abstimmung Donnerstagnacht eine Formsache sein, doch im Bundesrat kann die Zwei-Drittel-Mehrheit der rot-grün regierten Länder das Gesetz stoppen.

Mit Änderungsanträgen erhöht die Koalition nun den Druck auf SPD und Grün. Denn angehängt an das Präventionsgesetz wurde die geplante Regelung zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen.

Und hier wollen auch die Oppositionsfraktionen eine Lösung - sind aber über die Verquickung beider Themen vergrätzt.

"Das misslungene Präventionsgesetz hat es alleine schon schwer im Bundesrat. Das misslungene Antikorruptionsgesetz belastet es eher noch in diesem gemeinsamen Verfahren", sagte Karl Lauterbach, in Steinbrücks "Kompetenzteam" zuständig für Gesundheit.

Koalition nähert sich Opposition an

Mit Änderungsanträgen wollen Union und FDP in letzter Minute noch Brücken zur Opposition bauen:

› Statt sechs sollen die Kassen ab 2014 nun sieben Euro je Versicherten für Prävention aufwenden. Von diesem Beitrag sollen zwei (bisher ein) Euro zur Prävention in Lebenswelten ausgegeben werden (etwa Kita, Schule Betrieb). Damit sollen sozial benachteiligte Gruppen für Präventionsangebote erreicht werden. Wiederum ein Euro der für Prävention in Lebenswelten vorgesehenen Mittel müssen die Kassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) abführen.

› Klargestellt wird weiterhin, dass die BZgA die Mittel, die sie von den Kassen erhält, nach einem Länderschlüssel verteilen muss. Dieser richtet sich nach der Zahl der GKV-Versicherten in den Regionen. Die Bundesbehörde soll nun "regionale Erfordernisse" berücksichtigen und ihre Leistungen "im Benehmen" mit den zuständigen Landesbehörden erbringen. Dadurch werde die "gesamtgesellschaftliche Aufgabe" der Prävention unterstrichen. Die Länder erhielten damit einen Rahmen zur Realisierung ihrer Präventionsziele, heißt es.

› Besonders stark robbt sich die Koalition an die Forderung des Bundesrats heran, der eine "sozial engagierte" Gesundheitsförderung gefordert und das "überholte und enge Verständnis" von Gesundheitsförderung in der Regierung gegeißelt hatte. Nun heißt es, die Kassen sollten zusammen mit den Ländern den "Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in den Lebenswelten" fördern.

Skepsis bei Lauterbach und Kassen

Lauterbach räumt dem Präventionsgesetz im Bundesrat auch mit diesen Änderungen geringe Chancen ein: "Ich wäre überrascht, wenn die Länder mit dieser Nachbesserung ihre berechtigten Forderungen als erfüllt betrachten."

Auch beim GKV-Spitzenverband ist die Skepsis groß - er hatte bereits die Erhöhung des Pflichtbeitrags je Versicherten von drei auf sechs Euro abgelehnt. Die Finanzierung der Prävention könnten nicht alleine die Krankenkassen stemmen.

"Auch Gebietskörperschaften und weitere Sozialversicherungszweige müssten mit einbezogen werden", sagte Ann Marini, stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes, der "Ärzte Zeitung".

Zudem stößt die Privilegierung der BZgA den Kassen sauer auf: Der BKK-Dachverband dringt darauf, dass die Steuerung beispielsweise der betrieblichen Gesundheitsförderung Sache der einzelnen Kasse bleibt. Die Quotierung zugunsten der BZgA sei "ordnungspolitisch fragwürdig".

Mehr Geld für Prävention

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dagegen versteht das Präventionsgesetz auch als Anreiz, mehr für die Prävention zu tun.

Denn die Ausgaben der Kassen für die gesundheitliche Vorsorge seien rückläufig und habe zuletzt bei im Schnitt 3,01 Euro im Jahr gelegen - knapp über der Vorgabe von drei Euro je Versichertem, so eine BMG-Sprecherin.

Sie widersprach der Kritik von Kassen, die Regierungsbehörde BzGA profitiere zusätzlich von der geplanten Aufstockung der Präventionsmittel. Mit einer Erhöhung von sechs auf sieben Euro stünden jährlich rund 67 Millionen Euro mehr für Prävention zur Verfügung.

Die Verdoppelung der Pflichtleistungen der Kassen erhöht die für Prävention vorgesehenen Mittel bereits GKV-weit um rund 180 Millionen Euro.

Nimmt man die harsche Kritik des Bundesrats am Entwurf des Präventionsgesetzes als Maßstab, dann stehen die Chancen in der Länderkammer tatsächlich schlecht. Anfang Mai hatten die Länder die Regierungsvorlage als "vollkommen unzureichend" bezeichnet.

Die Bundesregierung ließ in ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrats noch Kritik an sich abperlen. Es gebe "keinen Bedarf für eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs. Im Mai hieß es noch, dem Bund fehle die Gesetzgebungskompetenz für die Bundesrat geforderte Einbeziehung der Länder.

Nachtschicht im Bundestag?

Im Bundestag wird das Präventionsgesetz voraussichtlich am Freitagmorgen gegen 2 Uhr nachts abschließend beraten. Vorgesehen ist dafür eine halbe Stunde. Wann der Bundesrat sich mit der Vorlage beschäftigt, ist unklar.

Auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung am 5. Juli ist das Präventionsgesetz gegenwärtig noch nicht. Theoretisch käme als weiterer Sitzungstermin noch der 20. September in Frage.

Doch dass der Bundesrat zwei Tage vor der Bundestagswahl noch dieses hoch umstrittene Gesetz durchwinkt, gilt als sehr unwahrscheinlich.

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