E-Zigaretten

BZgA warnt vor E-Shishas

E-Shishas sind die neue Mode auf dem "Dampfermarkt". Jetzt warnt die BZgA davor. In England sollen E-Zigaretten für Minderjährige verboten werden.

Veröffentlicht:
Davor warnt die BZgA: E-Shisha auf der Shisha-Messe in Frankfurt.

Davor warnt die BZgA: E-Shisha auf der Shisha-Messe in Frankfurt.

© Arne Dedert / dpa

KÖLN. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) warnt vor sogenannten E-Shishas. Solange keine unabhängige Analyse die Unbedenklichkeit nachweise, rate man vom Konsum ab, sagte BZgA-Direktorin Professor Elisabeth Pott am Montag in Köln.

E-Shishas sind elektronische Wasserpfeifen. Sie funktionieren ähnlich wie E-Zigaretten, indem sie Liquids verdampfen. Wie bei herkömmlichen Shishas ist auch bei den elektrischen Varianten der Geschmack aromatisiert.

Die BZgA warnt vor möglichen Gesundheitsgefahren, die von den Inhaltsstoffen ausgehen könnten. Häufig sei Propylenglykol enthalten. Der Stoff kann Atemwege und Augen reizen. Nikotinzusätze, die sich in manchen Produkten finden, könnten zur Abhängigkeit führen, so die BZgA.

Sorgen macht sich die Behörde vor allem um E-Shishas mit süßlichen Geschmacksrichtungen. Diese könnten besonders Kinder und Jugendliche zum Konsum verleiten, würden zur "Verharmlosung" beitragen und könnten womöglich sogar die Hemmschwelle bis hin zum Gebrauch von Zigaretten senken.

In Großbritannien wurde derweil ein Verkaufsstopp für E-Zigaretten an Minderjährige angekündigt. Kinder unter 18 Jahren sollen danach keine elektronischen Zigaretten mehr kaufen dürfen. "Wir wissen, dass E-Zigaretten nicht ohne Risiko sind", sagte Chief Medical Officer Professor Dame Sally Davies, Gesundheitsberaterin der Regierung, am Sonntag.

Die neuen Regelungen sollen im Omnibusverfahren an ein bestehendes Gesetzgebungsvorhaben gehangen und zügig beschlossen werden, hieß es.

Auch in Frankreich soll ein ähnliches Verbot installiert werden. Bereits im vergangenen Sommer hatten sich die Abgeordneten in Paris dafür ausgesprochen, die Verbraucherschutzvorschriften entsprechend zu ändern.

Die Stadt New York hat im Dezember sogar gänzlich den Konsum von E-Zigaretten in öffentlichen Einrichtungen und etwa Parks verboten. Die neue Regelung soll im Frühjahr in Kraft treten. (nös)

Mehr zum Thema

Jahrbuch Sucht

Problematischer Cannabis-Konsum hat zugenommen

Gesundheitsversorgungsgesetz

Alles für die Baby-Boomer: Entbudgetierung zunächst für Hausärzte

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert