Prävention
Besserer Schutz vor übertragbaren Krankheiten
BERLIN. Die Bundesregierung will den Schutz vor übertragbaren Krankheiten verbessern. Dazu hat das Kabinett jetzt den Entwurf für ein "Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten" verabschiedet.
Es sieht unter anderem vor, die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen zu erweitern, um Übertragungswege besser aufklären zu können. Das Robert Koch-Institut wird beauftragt, ein elektronisches Meldewesen zu errichten.
Meldepflichtige sollen künftig in erheblichem Maße von Bürokratieaufwand befreit werden. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll das elektronische Meldewesen spätestens 2021 in Betrieb gehen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Fälle von Krätze, wenn sie in Pflegeheimen oder anderen Gemeinschaftsunterkünften auftreten, gemeldet werden müssen. Dem geplanten Gesetz muss der Bundesdrat zustimmen. Es soll bis zum Sommer 2017 in Kraft treten. (chb)