Rehabilitation

Kinder-Reha im Dämmerschlaf – warum, ist unklar

Immer weniger Kinder und Jugendliche erhalten eine stationäre Reha. Bringt eine Neuregelung die Trendwende?

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Die Zahl der Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitationen sinkt seit Jahren – und die Regierung weiß nicht, warum. Seit dem Jahr 2007 sinken die Antragszahlen. Studien, die "belastbar mögliche Ursachen dafür aufdecken, sind nicht bekannt", erklärt BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf Anfrage der Linken-Abgeordneten Birgit Wöllert.

In der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verharren die Ausgaben für Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitationen mit zuletzt 170 Millionen Euro (2015) auf dem Stand von 2006. Damit entfielen 3,1 Prozent der medizinischen Reha-Leistungen der Rentenversicherung auf diese Gruppe.

Die Zahl der Anträge auf eine solche Reha ist von rund 85.000 (2007) auf etwa 53.000 (2015) gefallen. Die mit Abstand häufigsten Indikationen bei einer bewilligten Reha sind psychische und Verhaltensstörungen (24 Prozent), Adipositas (19 Prozent) und Asthma bronchiale (17 Prozent).

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) hat sich im Januar an die Kinderkommission des Bundestags gewandt, um auf diese Entwicklung hinzuweisen. Die stationäre Reha sei bei komplexen chronischen Erkrankungen geeignet –  vor allem dann, wenn diese mit psychosozialen Belastungsfaktoren einhergehen, schrieb bvkj-Präsident Dr. Thomas Fischbach. Dennoch werde bisher ein Drittel der Anträge von den Kostenträgern abgelehnt. "Diese Quote muss gesenkt werden", wünscht sich Fischbach. Die Linken-Abgeordnete Wöllert forderte von der Regierung Aufklärung, warum die Zahl der Kinder-Rehas zurückgeht.

Hoffnung setzen Fachleute in das Mitte Dezember in Kraft getretene Flexirentengesetz. Im neuen Paragrafen 15a SGB VI ist die Kinder-Reha statt einer Ermessens- nun eine Pflichtleistung, wenn die Erkrankung des Kindes Auswirkungen auf seine künftige Erwerbsfähigkeit hat. Bei der Begleitung des Kindes gibt es keine Altersbeschränkung mehr, sie lag bisher bei zehn Jahren. Möglich sind nun auch ambulante und Nachsorge-Leistungen. Die neuen Leistungsansprüche, versprach Widmann-Mauz, gingen auf die "spezielle gesundheitliche Situation der jungen Menschen ein".

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