GBA-Beschluss

Einladung zum Screening kommt 2019

Systematisches Einladungsverfahren und Senkung des Alters auf 50 Jahre für Männer und Frauen – der GBA hat die Darmkrebsfrüherkennung reformiert.

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Fünf Jahre nach dem Gesetzesauftrag hat die Selbstverwaltung nun die Reform der Darmkrebsfrüherkennung beschlossen.

Fünf Jahre nach dem Gesetzesauftrag hat die Selbstverwaltung nun die Reform der Darmkrebsfrüherkennung beschlossen.

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BERLIN. Gemäß einem Auftrag aus dem 2013 verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag eine Reform des Darmkrebsscreenings beschlossen. Die Richtlinie soll nach Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium voraussichtlich zum 1. Oktober in Kraft treten – umgesetzt werden kann sie allerdings erst nach Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung im EBM, für die KBV und GKV-Spitzenverband sechs Monate Zeit haben. Wirksam werden die Neuregelungen zum 1. Juli 2019.

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Einführung eines organisierten Screening-Programms, in dem Anspruchsberechtigte eine regelmäßige Einladung zur Darmkrebsfrüherkennung und die damit verbundenen Untersuchungen erhalten.

Fundament: neue Daten

Auf Basis neuerer wissenschaftlicher Daten hat der Bundesausschuss das Alter für anspruchsberechtigte Männer und Frauen von 55 auf 50 Jahre gesenkt. Die Patientenvertreter im Bundesausschuss hatten eine Senkung des Alters auf 45 Jahre für Männer gefordert. Dies wurde jedoch von den Bänken der Leistungserbringer und der Kassen abgelehnt.

Im Einzelnen sind dabei folgende Leistungen vorgesehen:

  • Männer und Frauen zwischen 50 und 54 Jahren haben einen jährlichen Anspruch auf einen immunologischen Test auf Blut im Stuhl.
  • Bei einem auffälligen Stuhltest besteht der Anspruch auf eine Abklärungskoloskopie.
  • Ansonsten haben Männer ab 50 einen Anspruch auf zwei Koloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Wird das Angebot erst ab dem Alter von 65 Jahren wahrgenommen, erstattet die Kasse eine Koloskopie. Frauen haben einen Anspruch auf die Koloskopie ab 55 Jahren.
  • Männer und Frauen haben ab 55 Jahren einen Anspruch auf den iFOBT-Test alle zwei Jahre, sofern noch keine Früherkennungskoloskopie gemacht worden ist.

Familiäres Risiko nicht eingeschlossen

Entgegen der Forderung der Patientenvertretung wurde die besondere Berücksichtigung eines familiären Risikos für Darmkrebs nicht in die neuen Richtlinien aufgenommen. Dazu soll zunächst ein jetzt startendes Projekt, das vom Innovationsfonds des GBA finanziert wird, mit seiner Evaluation abgewartet werden. Ergebnisse werden 2020/21 erwartet.

Als Folge des systematisierten Einladungsverfahrens erwartet der GBA-Vorsitzende Josef Hecken einen signifikanten Anstieg der Inanspruchnahme der Darmkrebsfrüherkennung. Derzeit liegt die Rate bei zwölf bis 15 Prozent; aufgrund von Erfahrungen im Saarland sei eine Quote von 25 bis 35 Prozent. Hecken: "Ich hoffe, es wird richtig teuer."

Unzufrieden mit dem GBA-Beschluss ist die Felix-Burda-Stiftung. Deren Vorsitzende Christa Maar kritisiert, dass der GBA nicht der gemeinsamen Empfehlung der Fachgesellschaften gefolgt ist, der Einladung einen zertifizierten iFOBT und einen frankierten Rückumschlag beizulegen. Vorgeschlagen wurde, Anspruchsberechtigten eine Liste der zur Vorsorgekoloskopie zugelassenen Ärzte zur Verfügung zu stellen und sechs Wochen nach Einladung ein Erinnerungsschreiben zu schicken. (HL)

Wir haben den Artikel aktualisiert am 20.7.2018 um 16:27 Uhr.

Dieser Beitrag wurde am 24.7.2018 um 12:30 Uhr korrigiert. In der vorherigen Fassung hieß es, dass nur für Männer das Alter auf 50 Jahre für eine mögliche Inanspruchnahme eines Tests aufs okkultes Blut im Stuhl gesenkt wurde. Tatsächlich gilt dies auch für Frauen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Ausgebremster Fortschritt beim Darmkrebs-Screening

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