BPtK-Chef Munz

"Psychotherapie gehört nicht einer einzelnen Berufsgruppe!"

Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, Dr. Ernst Dietrich Munz, setzt auf Kooperation. Das Psychotherapeutengesetz bedeute keine Ausgrenzung, sagt Munz im Interview mit der "Ärzte Zeitung".

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Dr. Dietrich Munz

'Psychotherapie gehört nicht einer einzelnen Berufsgruppe!'

© Kay Funke Kaiser

Munz, Jahrgang 1952, ist seit rund einem Jahr Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.

Studium der Psychologie in Trier und Tübingen.

Abschlüsse als Diplom-Psychologe und Diplom-Physiker.

Munz übt seinen Beruf als Psychotherapeut an der Sonnenberg-Klinik in Stuttgart aus. Er ist Autor und Mitautor von Fachbüchern und -artikeln.

Ärzte Zeitung: Das Psychotherapeutengesetz hat Gegenwind aus der Ärzteschaft. Wird mit dieser Reform ein "Arzt light" eingeführt?

Dr. Ernst Dietrich Munz: Mit der Reform des Psychotherapeutengesetzes will sich unsere Profession auf zukünftige Herausforderungen einstellen und bestehende Probleme lösen.

Verbesserungspotential sehen wir dabei für die Arbeit in Kliniken und für die Versorgung schwer psychisch kranker Menschen. Ziel sind Fachpsychotherapeuten für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche.

Treten Psychotherapeuten, die nach dem geplanten Gesetz ausgebildet werden, in Konkurrenz zu Hausärzten?

Munz: Natürlich nicht. Kommunikation und Psychotherapie gehören nicht einer einzelnen Berufsgruppe. Unser Ziel ist, die Einheit der Psychotherapie zu erhalten.

Wir brauchen jetzt und in Zukunft eine enge Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten. Mit dem geplanten Gesetz soll die Struktur der ärztlichen Aus- und Weiterbildung auf die Psychotherapeuten übertragen werden.

Handelt es sich dabei um eine Ausgrenzung der Ärzte aus der Psychotherapie, wie es die Delegierten der Ärztekammer Berlin formuliert haben?

Munz: Wir folgen bewährten ärztlichen Pfaden. Deshalb sind wir auch erstaunt darüber, dass Ärzte es als Ausgrenzung empfinden, wenn wir zukünftig Psychotherapeuten in zwei Stufen aus- und weiterbilden wollen, wie es die Ärzte schon lange machen.

Wir werden bei den Berufsbezeichnungen für höchste Transparenz sorgen, damit der Patient weiß, von wem er welche Behandlung erwarten kann. Die zukünftigen Fachgebiets- und Zusatzbezeichnungen werden wir entsprechend wählen. Dabei geht es um eine gemeinsame Verantwortung der Heilberufekammern.

Warum ist nach Ihrer Ansicht eine solche Reform überhaupt notwendig?

Munz: Die Bologna-Reform hat die Studienlandschaft auch in Deutschland durcheinandergewirbelt. Heute besteht föderales Chaos beim Zugang zur postgradualen Psychotherapeutenausbildung und die prekäre finanzielle Situation unseres Nachwuchses in dieser Ausbildung ist nicht weiter tragbar.

Diese Probleme lassen sich in der aktuellen Struktur mit einer postgradualen Ausbildung nach dem Studium nicht lösen. Dafür ist - analog zur Arztausbildung - eine Approbation nach dem Studium notwendig, die ein angemessenes Gehalt in der Weiterbildung rechtfertigt.

Dürfen Psychotherapeuten nach der geplanten neuen Ausbildung sofort Kassenpatienten behandeln?

Munz: Nein, das wird definitiv nicht so sein. Die eigenverantwortliche Behandlung von Kassenpatienten wird - wie bei den Ärzten - eine abgeschlossene Weiterbildung voraussetzen.

In der Weiterbildung spezialisieren sich die Psychotherapeuten für die Behandlung von Erwachsenen oder von Kindern und Jugendlichen und vertiefen ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren.

Nach unserer Einschätzung sollte die Weiterbildung mindestens fünf Jahre dauern und sowohl in der ambulanten als auch stationären Versorgung stattfinden.

Durch die Weiterbildungsordnungen ist zu gewährleisten, dass Patienten nur von spezialisierten Fachpsychotherapeuten behandelt werden, die auf dem gleichen Qualifikationsniveau praktizieren wie Fachärzte.

Wird es eine Vergütung für die Teilnehmer an der Psychotherapeutenausbildung nach dem neuen System geben?

Munz: Während der Ausbildung sollen Praxiszeiten wie bei den Ärzten zum Studium gehören. In der anschließenden Weiterbildung sind Psychotherapeuten zukünftig bereits approbiert. Daraus ergibt sich der Anspruch auf ein angemessenes Gehalt während der Weiterbildung.

Wer soll für die Vergütung aufkommen?

Munz: Von den Psychotherapeuten in Weiterbildung werden Versorgungsleistungen erbracht. Diese Leistungen werden heute schon von den Kostenträgern finanziert.

Zum konkreten Finanzierungsbedarf und möglichen Betriebsmodellen künftiger Weiterbildungsstätten hat die BPtK Gutachten in Auftrag gegeben. Allerdings ist abzusehen, dass für die ambulante Weiterbildung wie bei den Haus- und Fachärzten eine Förderung notwendig ist.

Sind Übergangsregelungen und -fristen eingeplant, in denen es Ausbildungsgänge parallel geben könnte?

Munz: Selbstverständlich müssen die bisherigen Psychotherapeuten in Ausbildung ihre Qualifizierung beenden können. Auch bis es Absolventen der neuen Studiengänge gibt, muss die Ausbildung nach den derzeitigen Regelungen möglich bleiben. Für eine gewisse Zeit wird es daher zwangsläufig beide Ausbildungsmöglichkeiten geben.

Wie ist aus Sicht der BPtK der Stand der Gesetzgebung?

Munz: Wir hören, dass das Bundesgesundheitsministerium an einem Gesetzentwurf arbeitet. Wir rechnen damit, dass Mitte des Jahres ein Arbeitsentwurf vorliegen wird.

Haben die Arbeiten bei der Kammer an dem neuen Ausbildungsgang bereits begonnen? Wie ist der Stand?

Munz: Wir befinden uns seit über einem Jahr in einem intensiven Diskussionsprozess, an dem Kammern, Verbände und Ausbildungsinstitute beteiligt sind. Der bisher erarbeitete Stand wurde auf dem Deutschen Psychotherapeutentag ausführlich beraten.

Außerdem brauchen wir einen regelmäßigen Austausch zwischen Psychotherapeuten und Ärzten, um uns über die berufliche Qualifizierung und die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung abzustimmen. Ein erster Auftakt dazu könnte ein Gespräch mit der Bundesärztekammer in Kürze sein.

Worauf müssen sich die Universitäten einstellen?

Munz: Das Studium muss wissenschaftlich und auch stärker praktisch qualifizieren. Dafür brauchen wir Hochschulen mit ausreichender Infrastruktur für Psychotherapieforschung und mit Hochschulambulanzen, in denen Studierende praktische Behandlungserfahrungen sammeln können.

Auch muss es genügend Lehrpersonal mit klinischer Erfahrung in der Behandlung von Erwachsenen und Kindern- und Jugendlichen für die verschiedenen Verfahren geben.

Lesen Sie dazu auch: Psychotherapeutengesetz: Gleiche Bezahlung wie Assistenzärzte!

Mehr zum Thema

Psychiatrie und Psychosomatik

Eberswalde erhält „Zentrum für Psychische Gesundheit“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“