Psychotherapierichtlinien
Auf die Kohle kommt es an
Mit gutem Grund hat das Bundesgesundheitsministerium dem Bundesausschuss im Genehmigungsverfahren der neuen Psychotherapierichtlinien die Auflage gemacht, dass Psychotherapeuten eine abklärende psychotherapeutische Sprechstunden mit niedrigschwelligem Zugang verpflichtend anbieten.
Denn die Inanspruchnahme dieser mindestens 50-minütigen Sprechstunde durch den Patienten ist Voraussetzung dafür, dass eine weiterführende Behandlung folgen kann. Also kann es nicht in das Belieben der Therapeuten gestellt sein, ob sie diese Leistung erbringen oder nicht.
Zutreffend weist das BMG auch darauf hin, dass die Leistungserbringung nicht zuletzt von der Höhe der Vergütung im EBM abhängt. Angesichts der Sechs-Monats-Frist, die dem Bewertungsausschuss für eine EBM-Entscheidung bleibt, ist keineswegs garantiert, dass die Voraussetzungen für das Leistungsangebot ab dem 1. April 2017 gegeben sind.
Fragwürdige Argumentation des GBA
Dies gilt umso mehr, als die Argumentation des GBA, es gebe genügend Psychotherapeuten, mit denen die psychotherapeutische Sprechstunde auch auf freiwilliger Basis sichergestellt sei, fragwürdig ist. Der GBA rechnet vor, dass bei 500.000 jährlich neu begonnenen Psychotherapien pro Woche etwa 10.000 psychotherapeutische Sprechstunden angeboten werden müssten. Bei insgesamt 28.000 Psychotherapeuten müsse nur jeder Fünfte zwei Sprechstunden pro Woche realisieren – und die Versorgung wäre sichergestellt.
Der Bundesausschuss, der sich professionell mit Bedarfsplanung zu befassen hat, müsste es besser wissen: eine solche Durchschnittsbetrachtung der psychotherapeutischen Versorgung ist unrealistisch.
Denn in keiner anderen Fachgruppe der ambulanten medizinischen Versorgung fällt die Angebotsdichte so extrem unterschiedlich aus wie in der Psychotherapie.
In Heidelberg und Freiburg, wo rund 120 Psychotherapeuten auf 100.000 Einwohner kommen, wäre ein freiwilliges Angebot wahrscheinlich kein Problem. Auch in den Metropolstädten Berlin (54 je 100.000) und München (66 auf 100.000) dürfte die Versorgung sichergestellt werden können.
Völlig anders sieht die Situation in ländlichen Regionen aus. Extremfall im bayerischen Hof und Umgebung: 6,2 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner. In den allermeisten ländlichen Regionen liegt die Versorgungsdichte bei 10 bis 15 Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner.
Und daraus folgt, dass man eine Leistung, deren Inanspruchnahme für die betroffenen Patienten Pflicht ist, für die Leistungserbringer nicht in deren Belieben stellen kann.
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