Psychotherapie

Nichtärztliche Therapeuten dürfen künftig verordnen

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BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am Donnerstag neue Verordnungsmöglichkeiten für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geschaffen. Sie sollen Krankenhausbehandlung und Krankentransport sowie Soziotherapie und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verordnen können. Das Gesundheitsministerium muss den Beschluss noch prüfen. (eb)

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