Psychotherapie
Nichtärztliche Therapeuten dürfen künftig verordnen
BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am Donnerstag neue Verordnungsmöglichkeiten für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geschaffen. Sie sollen Krankenhausbehandlung und Krankentransport sowie Soziotherapie und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation verordnen können. Das Gesundheitsministerium muss den Beschluss noch prüfen. (eb)