1 Jahr Richtlinienreform

KBV lobt schnellen Terminservice der Psychotherapeuten

Ein positives Resümee zieht die KBV nach einem Jahr Richtlinienreform durch die Psychotherapeuten. Patienten hätten dadurch den erhofften schnellen Zugang zu neuen Leistungen erhalten.

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Patienten haben seit 1. April 2017 Anrecht auf einen Termin zur psychotherapeutischen Erstberatung – und nehmen das rege in Anspruch.

Patienten haben seit 1. April 2017 Anrecht auf einen Termin zur psychotherapeutischen Erstberatung – und nehmen das rege in Anspruch.

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BERLIN. In einer aktuellen Mitteilung der KBV lobt Dr. Andreas Gassen: "In kürzester Zeit haben die Psychotherapeuten die Vorgaben der Psychotherapierichtlinie aus dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz umgesetzt und die neuen Leistungen – Sprechstunden zur Erstberatung sowie die Akutbehandlung in besonders dringenden Fällen – eingeführt." Und führt dies zugleich als Beleg einer gut funktionierenden Selbstverwaltung ins Feld.

Nach KBV-Angaben haben die Psychotherapeuten allein im zweiten Quartal 2017 – die Richtlinie gilt seit dem 1. April – rund 346.000 Patienten die psychotherapeutische Sprechstunde ermöglicht, rund 28.900 Patienten erhielten eine psychotherapeutische Akutbehandlung. Im Folgequartal hätten dann rund 430.000 Patienten die Sprechstunde in Anspruch genommen, knapp 60.000 seien in der Akutbehandlung versorgt worden.

Zustande kämen die Termine dieser Leistungen überwiegend durch direkten Kontakt mit der jeweiligen Praxis. Nur rund fünf Prozent der in den ersten zwei Quartalen nach der Reform realisierten Termine seien über die Terminservicestelle vermittelt worden, so die KBV. Kleiner Wermutstropfen: Die Wartezeiten auf eine reguläre Richtlinien-Therapie verkürzen sich dadurch allerdings nicht, räumt Gassen ein.

vdek pocht auf schnelle Termine für probatorische Sitzungen

Zur aktuellen Debatte um lange Wartezeiten auf eine ambulante psychotherapeutische Richtlinientherapie erklärt am Donnerstag Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): "Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen." Das Bundesschiedsamt habe bereits im November 2017 entschieden, dass dies ausdrücklich auch für die Vermittlung von Terminen für probatorische Sitzungen gelte, die Voraussetzung für eine ambulante Richtlinientherapie sind, heißt es in einer Stellungnahme. Diesen Schiedsspruch müssten die KVen endlich umsetzen.

Trotz dieser Kritik zieht auch der vdek insgesamt ein positives Fazit hinsichtlich der Reform der ambulanten Psychotherapie, vor allem mit Blick auf Erstsprechstunde und Akutbehandlung. Und stichelt: "Durch ein stärkeres Engagement der KVen bei den Terminservicestellen können diese Effekte auch auf die Richtlinientherapie übertragen werden."  (run)

Lesen Sie dazu auch: Bundestherapeutenkammer: Psychotherapeuten beklagen zu lange Wartezeit nach Akutbehandlung Kommentar: Auf die Anreize kommt es an

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