Bundesrat

Psychotherapeuten sollen krankschreiben dürfen

Sowohl Ärzte als auch Psychotherapeuten melden noch Änderungsbedarf bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung an. Jetzt ist erst einmal der Bundesrat am Zug.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Das Berufsbild des Psychotherapeuten soll inhaltlich durch einen Masterstudiengang mit Approbation neu aufgestellt werden.

Das Berufsbild des Psychotherapeuten soll inhaltlich durch einen Masterstudiengang mit Approbation neu aufgestellt werden.

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BERLIN. Nach Auffassung der Ausschüsse für Gesundheit und Kulturfragen des Bundesrats sollen Psychotherapeuten nach neuem Recht Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (AU) ausstellen können. Am Freitag nimmt der Bundesrat zum Entwurf der Reform der Psychotherapeutenausbildung Stellung.

Auch die Verordnung von „Hilfsmitteln zur psychotherapeutischen Versorgung“ soll möglich werden. Gemeint sind zum Beispiel digitale Anwendungen zur Prävention und Behandlung seelischer Erkrankungen.

Zudem soll die geplante Verordnungskompetenz für Ergotherapie und psychiatrische Krankenpflege auch für Psychotherapeuten nach altem Recht gelten.

Ein Jahr mehr Vorbereitungszeit?

Die Ausschüsse mahnen eine Verschiebung des Inkrafttretens des Gesetzes um ein Jahr auf den 1. September 2021 an, um den Ländern ausreichend Zeit zu geben, die neuen Studiengänge einzurichten.

Auch für das Studium selbst haben die Ausschüsse Vorschläge: So sollen die Praxisanteile mehr Gewicht erhalten. Angeregt wird ein „Praktisches Semester“ oder gleich ein „Praktisches Jahr“.

Die Ausschüsse, auf deren Empfehlung die Stellungnahme des Bundesrats am 12. April verabschiedet werden wird, legen dem Gesetzgeber zudem nahe, die Psychotherapeutenausbildung auch an Fachhochschulen zuzulassen. Für bestehende Angebote wollen die Länder zehn Jahre Bestandsschutz.

Eine zusammenhängende Praxisphase befürwortet auch die Bundespsychotherapeutenkammer. „Dazu könnte in der Approbationsordnung ein Praxissemester vorgeschrieben werden“, sagt Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz.

Da die Pläne fallen gelassen wurden, in einem Modellstudiengang für die psychologischen Psychotherapeuten die Arzneiverordnung zu erproben, sind die Ärzte von den Barrikaden gestiegen. Auch die psychologischen Psychotherapeuten hatten sich dagegen ausgesprochen.

"Wichtige kritische Punkte ausgeräumt"

„Mit der aktuellen Fassung des Gesetzes sind wichtige kritische Punkte ausgeräumt“, sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde DGPPN, Professor Andreas Heinz, der „Ärzte Zeitung“.

Für die Versorgung sei damit wieder vorgesehen, dass abgeklärt werden müsse, ob eine somatische Erkrankung vorliege. Hier sieht die DGPPN eine Aufgabe. „Da müssen wir als Fachgesellschaft schauen, wie wir das unterstützen können und wie gut die Abklärungen laufen“, sagte Heinz.

Eine ärztliche Untersuchung, ob auch körperliche Ursachen für psychische Beschwerden vorliegen, stellen auch die psychologischen Psychotherapeuten als Teil der Sorgfaltspflichten nicht in Frage. „Genau diese unterschiedlichen Perspektiven sind wichtig“, sagt Munz.

Je nachdem, was ein Patient brauche, ergänzten sich die Perspektiven von Ärzten und Psychotherapeuten. Doppeluntersuchungen und die Verzögerung dringlicher psychotherapeutischer Behandlungen könnten vermieden werden.

"Unterschiedliche Perspektiven wichtig"

Studienreform für Psychotherapeuten

  • Schaffung eines einheitlichen Berufsbildes.
  • Fünf Jahre Direktstudium, das zur Approbation führt und zur Heilkunde berechtigt.
  • Ambulante Weiterbildung, vergütet und im Angestelltenverhältnis.

Apathie sei nicht zwingend immer Ausdruck einer Depression. „Das beliebteste Beispiel dafür ist die übersehene Hypothyreose. Auch ein frontaler Hirntumor kann dahinter stecken“, erklärt Professor Heinz. Es gehe ja nicht nur um das Prüfen von Blutdruck und Schilddrüsenhormonen.

Das Spektrum reiche von Autoimmunerkrankungen, Hirntumoren, neurologischen bis endokrinologischen Erkrankungen.Eine ärztliche Untersuchung, ob auch körperliche Ursachen für psychische Beschwerden vorliegen, stellen auch die psychologischen Psychotherapeuten als Teil der Sorgfaltspflichten nicht in Frage.

„Genau diese unterschiedlichen Perspektiven sind wichtig“, sagt Munz. Je nachdem, was ein Patient brauche, ergänzten sich die Perspektiven von Ärzten und Psychotherapeuten. Doppeluntersuchungen und die Verzögerung dringlicher psychotherapeutischer Behandlungen könnten so vermieden werden.

Wissenschaftlich offenes Weltbild

Ganz eitel Sonnenschein ist bei den Ärzten noch nicht angesagt. Falls der neue Studiengang nicht auf einem breiten Studium der Psychologie aufbaue, könne dies dazu führen, dass ein vertieftes wissenschaftliches Verständnis fehle, um schädliche Therapieverfahren wie die Konversionstherapie für Homosexualität zu kritisieren, befürchtet Heinz.

„Das wäre dann quasi ein Studiengang, als ob man im ärztlichen Bereich reine Operationstechnik studieren könnte“, sagt der DGPPN-Präsident. Das wären Mediziner, die sehr handwerklich und praktisch fokussiert einen Interventionsbereich lernen würden.

Wichtig sei aber für das Psychotherapiestudium das Erlernen eines wissenschaftlich offenen Weltbildes, die Unterscheidung zwischen Ideologie und wissenschaftlichem Menschenverständnis. Sonst könnte das Versorgungssystem fragmentieren, warnte Heinz.

Einen Beitrag dazu leisten könnten gemeinsame Praxiszeiten von ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, um darüber einen gemeinsamen Erfahrungshintergrund zu schaffen.

Wie sich die beiden Berufsgruppen künftig namentlich abgrenzen sollen, ist noch unklar. Da der Absolvent des neuen Masterstudiengangs auch ohne Weiterbildung in einer Privatpraxis tätig sein könnte, sehen Vertreter der ärztlichen Professionen hier Regelungsbedarf.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie zum Beispiel hat vorgeschlagen, dass der lediglich approbierte Absolvent „klinischer Psychologe“ heißen solle, der mit Weiterbildung wie heute „psychologischer Psychotherapeut.

Ein Grund für die Reform der Psychotherapeutenausbildung war die prekäre wirtschaftliche Situation der Absolventen während der Ausbildung. In der nun vorgesehenen Weiterbildung sollen die Absolventen unter Supervision Patienten behandeln. Da die daraus zu erzielenden Einnahmen nicht ausreichen dürften, fordert der Psychotherapeutentag einen Zuschuss.

Am, einfachsten, so der Psychotherapeutentag, wäre eine Förderung durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen. Schließlich finanzierten die Psychotherapeuten die ambulante Weiterbildung der Ärzte bereits heute mit.

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