Pharma und IV-Verträge

Eine Idee und viele Stolpersteine

Die Pharmaindustrie in der integrierten Versorgung: Damit ließen sich neue Versorgungsprojekte mit privatem Kapital anschieben. Doch angesichts der vielen Stolpersteine scheint diese Option noch für einige Zeit reine Theorie zu bleiben.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Alle Räder stehen still: Die Beteiligung der Industrie an integrierten Versorgungsprojekten kommt nicht voran.

Alle Räder stehen still: Die Beteiligung der Industrie an integrierten Versorgungsprojekten kommt nicht voran.

© arahan / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Als vor vier Jahren die Managementgesellschaft i3G von der AOK den Zuschlag für ein IV-Projekt zur Verbesserung der ambulanten Versorgung von Schizophrenie-Patienten in Niedersachsen erhielt, blieb die Kritik nicht aus.

i3G ist eine Tochter des Neusser Arzneimittelherstellers Janssen-Cilag. Von allen Seiten wurde die Managed-Care-Premiere eines Pharmaunternehmens misstrauisch beäugt.

So monierte seinerzeit etwa die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN), die IV-Beteiligung gewinnorientiert arbeitender Firmen lasse "eine Vielzahl von nicht hinnehmbaren Interessenkonflikten in der Versorgung psychisch Kranker entstehen".

Der Dachverband Gemeindepsychiatrie äußerte den Verdacht, dass Schizophrenie-Patienten in Niedersachsen künftig vorwiegend medikamentös behandelt und gemeindepsychiatrische Versorgungsstrukturen verdrängt würden.

Und auch der Arzneimittelexperte Gert Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) an der Uni Bremen meldete Zweifel an: "Ich will den Partnern nicht unterstellen, dass sie im Rahmen des Vertrags auf Produkte von Janssen-Cilag zurückgreifen, allerdings könnte die Firma ein Interesse daran haben, dass die Versorgung von Schizophrenie-Kranken von Ärzten wahrgenommen wird, denn Ärzte arbeiten allgemein mehr mit Medikamenten."

Schließlich fühlten sich Die Grünen bemüßigt, in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung Auskunft darüber zu verlangen, ob der IV-Vertrag mit i3G überhaupt zulässig sei und wie die Regierung einen Einfluss von Pharmaunternehmen auf die Medikamentenverordnung in IV-Verträgen beschränken wolle.

Die Antwort folgte in Gesetzesform: Das Anfang 2011 in Kraft getretene Arzneimittelmarkt-Neurordnungsgesetz (AMNOG) brachte eine Ergänzung des Paragrafen 140 b SGB V. Seither können Kassen auch mit Pharmafirmen IV-Verträge abschließen.

Und dabei ist es bislang auch geblieben. Bis auf den Hamburger Mittelständler Desitin hat sich offenbar noch kein weiteres Unternehmen aus der Deckung gewagt. Desitin gab im Herbst 2011 einen Integrationsvertrag mit der Knappschaft bekannt, bei dem es um die Versorgung von Kindern und Jugendlichen geht, die an Epilepsie leiden.

Keine weiteren Verträge bekannt

Dem Bundesversicherungsamt (BVA) sind jedenfalls keine weiteren IV-Verträge mit Industrie-Signatur bekannt. "Von der Möglichkeit der Beteiligung von Arzneimittelherstellern an integrierten Versorgungskonzepten wird nach unseren Erkenntnissen bisher fast kein Gebrauch gemacht", erklärte das Amt auf Nachfrage.

Seitens des Bundesverband Managed Care (BMC) fällt die Antwort beinahe gleichlautend aus. Zwar gebe es Firmen, die an der Entwicklung und Umsetzung von IV-Verträgen unterstützend teilnähmen. "Jedoch ohne selbst Vertragspartner zu sein", so Ralph Lägel, Leiter der Arbeitsgruppe "Neue Versorgungsformen" beim BMC.

Lägel lässt durchblicken, dass auch die seit 2012 vorgesehene Prüfung von IV-Verträgen durch das Bundesversicherungsamt nicht ganz unschuldig an der schleppenden IV-Entwicklung im allgemeinen und dem Ausbleiben unternehmerischen Engagements im Besonderen ist.

Pfizer etwa habe an einer IV-Direktbeteiligung gearbeitet und auch schon einen interessierten Vertragspartner gefunden. Der jedoch tue sich aufgrund der aktuellen Begutachtungspraxis des BVA schwer mit einem Vertragsabschluss. Dessen Prüfung nähme Monate in Anspruch, teilweise dauere sie sogar bis zu einem Jahr.

Branchenbeobachter aus Pharmaverbandskreisen berichten, die Erwartungen des BVA an die Vertragsinhalte gingen häufig alles andere als konform zur Versorgungsrealität. Bisweilen fordere das Amt gar, dass sich ein Projekt innerhalb eines Jahres wirtschaftlich trägt - was völlig unrealistisch sei.

Ein weiterer Stolperstein für IV-Verträge ist die in Paragraf 140d SGB V vorgesehene Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung um den Versorgungsbedarf, der in einem IV-Vertrag vereinbart wurde.

Diese Bereinigung sei teilweise so arbeitsintensiv, dass nicht nur kleinere, oftmals experimentierfreudigere Kassen, sondern auch manche Big Player die Transaktionskosten scheuten, berichtet Ralph Lägel. Der Experte schlägt deshalb vor, Schwellenwerte für die Bereinigung einzuführen.

Doch auch in vielen Unternehmen selbst klafft eine Lücke zwischen dem vielfach proklamiertem Anspruch, eine größere Rolle bei der Gestaltung von Versorgungsprozessen spielen zu wollen und dessen Umsetzung.

Hoffen auf die Große Koalition

"Größtes Hindernis speziell bei der Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Industrie ist neben dem häufig fehlenden Vertrauen die Bürokratie, und zwar auf beiden Seiten. Gerade bei internationalen Pharmaunternehmen sind die internen Prüf- und Freigabeprozesse nicht auf ein Geschäftsmodell wie die Beteiligung an IV ausgelegt", urteilt Peter Saade, beim Beratungsunternehmen IMS Health zuständig für das Thema Selektivverträge.

Was Saade implizit anspricht: Einer Beteiligung von Pharmaunternehmen an IV muss die strategische Entscheidung vorausgegangen sein, integrierte Versorgungskonzepte überhaupt als eigenständiges Angebot zu etablieren.

Allein als verlängertes Marketing aus dem Produktmanagement heraus, bestätigt Ralph Lägel, lasse sich eine solche Beteiligung nicht bewerkstelligen. Die Kassen erwarteten hohe Konzeptqualität, die viele Firmen noch nicht aufzubringen im Stande seien.

Wer mit der Vorstellung an die Kostenträger herantrete, lediglich um sein Arzneimittel-Portfolio herum einen Service stricken zu können, sei ohnehin auf dem Holzweg.

Und dann könne der Aufbau eines eigenen Geschäftsfeldes IV auch noch an falschen Margen-Erwartungen scheitern. Die Ertragsperspektive sei hier ungleich eingeschränkter als im angestammten Arzneimittel-Vertrieb.

Neue Impulse für die Integrierte Versorgung erhofft man sich in Pharmaverbandskreisen mittelfristig von dem im Koalitionsvertrag versprochenen Innovationsfonds. Mehr noch aber von Ankündigungen, wonach die Vertragsfreiheit in Selektivverträgen künftig größer werden könnte.

So heißt es im Koalitionsvertrag unter anderem, "Hemmnisse bei der Umsetzung integrierter und selektiver Versorgungsformen" sollten beseitigt, vertragliche Mindestlaufzeiten aufgehoben und das Bereinigungsverfahren vereinfacht werden.

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“