IV

Bringt der Innovationsfonds endlich den nötigen Schub?

Um gesellschaftlichen Veränderungen durch den demografischen Wandel gerecht zu werden, investiert die große Koalition in die Integrierte Versorgung. Mit neuen finanziellen Anreizen soll die wieder attraktiv werden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Sektorenübergreifende Zusammenarbeit. An den Schnittstellen soll der Innovationsfonds ansetzen.

Sektorenübergreifende Zusammenarbeit. An den Schnittstellen soll der Innovationsfonds ansetzen.

© Lisa F. Young / fotolia.com

BERLIN. Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Dem Land gehen die Ärzte aus. Das setzt die eingefahrenen Versorgungsprozesse in manchen Regionen unter Druck. Neue Ansätze aber, die Versorgung zu gestalten, finden nur zögerlich in den Leistungskatalog der Krankenkassen.

Eigentlich gibt es mit den Selektivverträgen Instrumente, neue Versorgungsformen zum Beispiel unter Einsatz von Telemedizin zu erproben. Dabei hakt es jedoch gewaltig. Vor fünf Jahren ist die Anschubfinanzierung für die Integrierte Versorgung ausgelaufen.

Die Investitionsbereitschaft in innovative Ansätze sei seither gehemmt, stellt der Bundesverband Managed Care fest.

Der Managerkreis der Friedrich-Ebert-Stiftung hat in einer Publikation von Oktober 2014 ausgeführt, dass die Kassen Selektivverträge im Wettbewerb eher dafür nutzten, um den Versicherten neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder besondere Serviceleistungen anbieten zu können.

Die meisten Verträge würden zudem in Ballungsgebieten abgeschlossen, wo mehr Versicherte lebten und mehr Ärzte praktizierten.

Zudem falle ohnehin fast die Hälfte der rund 6000 Versorgungsverträge unter das Stichwort "Komplexpauschale", vor allem nach endoprothetischen Eingriffen.

Koalition schiebt an

IV in Kürze

Ein Prozent oder weniger ihrer Budgets geben die Kassen derzeit für Integrierte Versorgung aus.

6300 Verträge der Integrierten Versorgung gibt es derzeit. Ganz überwiegend sind sie indikationsbezogen.

Die Mehrheit der Verträge wird in Ballungszentren mit hoher Leistungserbringer- und Versichertendichte abgeschlossen.

Dennoch setzt die Große Koalition weiter auf die Integrierte Versorgung. Um die wieder attraktiver zu machen, reaktiviert sie die finanziellen Anreize. Ein Kernstück des Versorgungsstärkungsgesetzes ist der Innovationsfonds über vier Jahre.

900 Millionen Euro will die Regierung in den Aufbau dieses virtuellen Labors stecken, das bis 2019 mit aussichtsreichen Versorgungsformen experimentieren soll.

 Dazu kommen weitere 300 Millionen Euro, mit denen die Versorgungsformen im Test, aber auf Antrag auch bereits heute bestehende Selektivverträge evaluiert werden sollen.

Das Geld hat Begehrlichkeiten geweckt. Das Etikett "innovativ" wollen sich viele gerne anheften.

Spötter sprechen dennoch vom "Bundesillusionsfonds", weil das Gesundheitssystem damit Fantasie zum dezentralen Handeln einfordere, diese aber - wie üblich - mit geballter Zentralgewalt administrieren wolle.

Schwerpunkt der Förderungen sollen Modellprojekte mit sektorenübergreifendem Charakter sein.

Versorgung in unterversorgten Regionen sichern

Nach Ansicht von Gesundheitspolitikern der Koalition wie Jens Spahn (CDU) und Professor Karl Lauterbach (SPD), zwei der Väter des Innovationsfonds, könnten dies zum Beispiel Ansätze sein, die Versorgung in unterversorgten Regionen sicherzustellen.

Dazu zählen auch Projekte, mit denen ärztliche Leistungen delegiert oder gar substituiert werden könnten.

Oder um die Arzneimittelsicherheit bei multimorbiden Patienten mit Polymedikation zu gewährleisten.

Die parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium Ingrid Fischbach (CDU) kann sich zum Beispiel auch die Förderung von Versorgungsatlanten und Arzneimittelstudien unter Alltagsbedingungen vorstellen.

Um diesen Aspekt berücksichtigen zu können, haben die Autoren des Gesetzentwurfs die pharmazeutischen Unternehmer sowie die Hersteller von Medizinprodukten nachträglich in den Kreis der Antragsberechtigten aufgenommen.

Dazu zählen auch die Vertragsärzte und die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärzte in Krankenhäusern und die Landeskrankenhausgesellschaften, die Krankenkassen und ihre Verbände sowie Patientenorganisationen.

Eine besondere Rolle nehmen die Krankenkassen ein. Sie dienen als erster Filter. Damit die Bäume nicht in den Himmel wachsen, muss jedes Projekt von einer Krankenkasse unterstützt werden.

Wille erwartet Renaissance der IV

Vergleichsweise nüchtern sieht der Gesundheitsweise Professor Eberhard Wille den Fonds.

Damit versuche der Gesetzgeber lediglich eine Unwucht zwischen der indikationsbezogenen Integrierten Versorgung und der populationsbezogenen Integrierten Versorgung auszugleichen, argumentierte Wille beim Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung in Berlin.

Während in die strukturierten Behandlungsprogramme (DMP) rund 120 Euro von den Kassen je eingeschriebenem Versicherten fließe, würden die populationsbezogenen Versorgungsverträge diskriminiert, sagte Wille.

Mit dem Innovationsfonds könne die Integrierte Versorgung aber eine kleine Renaissance erleben.

Fondskonstruktion in der Kritik

Die Konstruktion des Innovationsfonds und seiner Gremien hat Diskussionen und Änderungen der ursprünglichen Gesetzentwürfe ausgelöst.

Was aus dem Fonds gefördert werden soll, soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bestimmen, der dabei auf einen Innovationsausschuss setzen soll.

Dorthin entsenden die "Bänke", also Kassen- und Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigungen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft je einen, die Krankenkassen drei, das Gesundheitsministerium zwei und das Forschungsministerium einen Vertreter.

Dazu kommt der unparteiische Vorsitzende des GBA. Aktuell ist das Josef Hecken. Das Quorum soll 70 Prozent betragen. Nur mit diesem Maß an Zustimmung soll ein Projekt in den Genuss der Förderung kommen.

Systemwidrig: Regierung im GBA

Dieser Aufbau hatte zunächst Widerspruch ausgelöst. Es bestehe die Gefahr, dass die Organisationen sich die Mittel des Innovationsfonds, nach Proporz auf Länder und Akteure verteilt, gegenseitig zuschanzen könnten, wandten Kritiker ein.

Der GKV-Spitzenverband monierte, Vertreter der Regierung in einem Ausschuss der Selbstverwaltung seien systemwidrig. Aus dem Verband kam der Vorschlag, die Bewertung der Förderprojekte durch externe Experten vornehmen zu lassen.

Droht "Gutachteritis"?

Auf die Kritik hat der Gesetzgeber reagiert. Er versucht, das Problem durch Institutionalisierung einzuhegen. Der Innovationsausschuss soll nun einen Expertenbeirat und Einzelsachverständige zur Seite gestellt bekommen.

Das Nebeneinander von Innovationsausschuss, der entscheidet, und eines wissenschaftlichen Beratungsgremiums ohne Stimme schmeckt in der Koalition nicht allen. Befürchtet wird grassierende "Gutachteritis".

Ob sich Wissenschaftler in dieser Aufstellung richtig ernst genommen fühlen könnten, wage sie zu bezweifeln, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, der "Ärzte Zeitung".

Tatsächlich sei es sachlogischer, die zu fördernden Projekte von Fachleuten aufgrund der im Gesetz genannten Kriterien bewerten zu lassen und nicht gemeinsam von Selbstverwaltung und Regierung.

Lesen Sie dazu auch: Innovationsfonds: Kritik wird schon vor dem Start laut

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