Integrierte Versorgung

Gemischte Gefühle

Weder der Innovationsfonds noch der neue Paragraf 140 lösen Euphorie aus - aber ein wenig Hoffnung.

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BERLIN. Mehr integrierte Versorgung erhofft sich die Bundesregierung durch den Innovationsfonds. Die mithilfe der 225 Millionen Euro ermöglichten Modellprojekte sollten das Ineinandergreifen ambulanter und stationärer Versorgung endlich verstärken, betonte der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Lutz Stroppe, beim 12. Bundeskongress der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung (DGIV) in Berlin.

"Mir ist egal, ob wir von Verzahnung oder Überwindung von Sektorengrenzen sprechen - es gilt, Widerstände zu überbrücken", sagte Stroppe mit Blick auf den schleppenden Verlauf der IV.

Noch bis Ende 2015 sollen alle Mitglieder des Expertenbeirates berufen sein, der an der Förderung neuer Versorgungsformen durch den Innovationsfonds mitwirken soll. Ebenfalls zeitnah sollen die Richtlinien für die Vergabe der Fördermillionen durch den Fonds festgelegt sein.

Das Bemühen der Bundesregierung, Sektorengrenzen durch die Förderung von Selektivverträgen zu überwinden, stelle keineswegs die kollektivvertragliche Versorgung in Frage, stellte Stroppe klar.

"Es ist ganz entscheidend, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Gesundheitswesen ihren Platz hat."

Kritik: DMP nicht integriert

Dr. Robert Paquet sieht im Innovationsfonds zwar Chancen. Noch sinnvoller wäre es nach Ansicht des Beraters für Gesundheitspolitik und -wirtschaft jedoch gewesen, ein Konzept der ergänzenden Selektivität einzuführen, bei dem jede Kasse dank eines eigenständigen Budgets innovative Projekte ermöglicht.

Enttäuscht über den im Zuge des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes veränderten Paragraphen 140a SGB V zeigte sich Professor Eberhard Wille.

Beim neuen 140er fehle der Populationsbezug und Disease Management Programme (DMP) seien nicht integriert, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Dabei seien gerade DMP so erfolgreich, weil sie populationsbezogen sind, ergänzte der KBV-Versorgungsstrukturexperte Dr. Bernhard Gibis.

Im Zuge des GKV-VSG hat der Gesetzgeber die bisher an unterschiedlichen Stellen im SGB V geregelten Vertragsformen neu strukturiert und als "Besondere Versorgung" im neuen 140a SGB V zusammengefasst.

Für Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, liegt "der Charme der Integrierten Versorgung in indikationsbezogenen Verträgen". Mit Netzärzten tun sich Versicherte Elsner zufolge jedoch eher schwer. Letztlich ist es Gesundheitsökonom Wille zufolge wichtig, klar mit den Versicherten zu kommunzieren. "Sie müssen im Einzelfall verstehen, was an einer Selektivversorgung besser ist als an einem Kollektivvertrag." (mam)

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