Gekündigter Hausarztvertrag

AOK Bayern widerspricht Hausärzteverband

Die AOK Bayern habe die Kündigung des Hausarztvertrages angekündigt, stellt die Kasse jetzt klar.

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MÜNCHEN. Die Kündigung des geschiedsten Hausarztvertrages durch die AOK Bayern kam keineswegs so überraschend, wie vom Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) dargestellt. Darauf weist die Kasse hin.

Bereits im Mai habe die AOK Bayern in einem Spitzengespräch den BHÄV und das Bayerische Gesundheitsministerium über die geplante Kündigung informiert, teilte die Kasse mit.

Weil die Befristung im bestehenden Vertrag unklar formuliert sei, habe man aus Gründen der Rechtssicherheit bereits ein Jahr vor Ablauf des Vertrages gekündigt.

Nach Auffassung der AOK ist die Kündigung des Vertrags, der als sogenannter Anschlussvertrag nach altem Recht gilt, erforderlich, um überhaupt Verhandlungen über die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nach dem 30. Juni 2014 beginnen zu können.

Im Sommer wird verhandelt

Erste Gespräche über einen neuen Hausarztvertrag seien nach der Sommerpause vereinbart. Dem habe auch BHÄV-Vorsitzender Dr. Dieter Geis zugestimmt.

Am 30. Juni nächsten Jahres endet die Übergangsfrist für Hausarztverträge nach altem Recht. Gemeint sind jene Verträge, für die nicht die Wirtschaftlichkeitsklausel in Paragraf 73b Absatz 5a gilt.

Danach gilt für alle Hausarztverträge, die nach dem 22. September 2010 geschlossen wurden, der Grundsatz der Beitragssatzstabilität der Kassen.

Die vereinbarten Vergütungen sollen möglichst das Honorarniveau der KVen nicht übersteigen. Anderenfalls muss der Mehraufwand durch Einsparungen an anderer Stelle wieder kompensiert werden.

Geregelt ist dies im GKV-Finanzierungsgesetz, das mit den Stimmen von Union und FDP im November 2010 beschlossen wurde.

AOK: Hausarztzentrierte Versorgung unverzichtbar

Durch die Kündigung zum 30. Juni 2014 ändere sich für am Hausarztvertrag teilnehmende Ärzte und Patienten nichts, betonte der AOK-Vorsitzende in Bayern Dr. Helmut Platzer. Die AOK sehe die hausarztzentrierte Versorgung nach wie vor als unverzichtbar an.

Der Vorwurf, die AOK habe den Hausarztvertrag von Anfang an nur halbherzig gelebt, sei daher grotesk. (sto)

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