Kommentar zum Hausarztvertragsende
Einfach unberechenbar
Selektivverträge werden häufig als Experimentierfeld charakterisiert. Ärzte, Krankenkassen und andere Beteiligte können in einem überschaubaren Umfang Versorgungsformen und Vertragskonzepte erproben.
Bewähren sich die neuen Modelle, können und sollten sie breiter ausgerollt werden.
Ein solches Vorgehen ist sinnvoll. Es erlaubt, neue Entwicklungen schneller und flexibler auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen als mit flächendeckenden Lösungen.
Die Kehrseite der Medaille ist, dass niemand auf den Bestand der Verträge bauen kann. Sie sind zwar leichter zu initiieren als Kollektivverträge, sie sind aber auch leichter wieder zu beenden.
Das müssen manche Hausärzte in Westfalen-Lippe jetzt erfahren. Die IKK classic hat den Hausarztvertrag mit der KV Westfalen-Lippe nicht verlängert. Die Vereinbarung passt nicht mehr in die Strategie der Kasse, auch Kostengründe haben offenbar eine Rolle gespielt.
Die Ärzte, die für den Vertrag in neue Strukturen und die speziell geforderte Software investiert haben, haben jetzt das Nachsehen.
Ärzte oder Kassen müssen aus einer Vereinbarung aussteigen können, wenn sie mit ihr nicht mehr zufrieden sind. Das sollte aber geschehen, ohne den Vertragspartner zu düpieren.
Es würde die Arbeit mit Selektivverträgen vereinfachen, wenn die Beteiligten von vornherein die Kriterien festlegen, nach denen sie den Erfolg oder Misserfolg eines Modells bemessen.
Wenn beim Umgang mit Selektivverträgen der Eindruck der Willkür oder der Beliebigkeit entsteht, könnte das Modell nachhaltig Schaden nehmen.
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