Bayern

HzV-Vertrag 2012 bleibt wirksam

Veröffentlicht:

KASSEL. Der bayerische HzV-Vertrag 2012 bleibt gültig. Die gegen den Vertrag klagende AOK Bayern habe kein berechtigtes Interesse mehr, die Unwirksamkeit feststellen zu lassen, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht in Kassel.

Der Vertrag sei abgelaufen und lasse sich nicht mehr rückabwickeln. Insbesondere hätten sich die beteiligten Ärzte lediglich an einen bestehenden Vertrag gehalten und seien daher "gegen Rückforderungen geschützt". Auch ein Regress gegen den Hausärzteverband oder die Schiedsperson scheide aus.

Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr bestand nach Überzeugung des Bundessozialgerichts (BSG) ebenfalls nicht. Wesentliche Probleme seien in den Folgeverträgen anders geregelt oder es gebe deutlich geänderte gesetzliche Grundlagen.

In einem weiteren Verfahren wollte das BSG nach Redaktionsschluss noch entscheiden, ob das bayerische Gesundheitsministerium die AOK anweisen durfte, auch den HzV-Vertrag 2015 umzusetzen. (mwo)

Az.: B 6 KA 44/16 R

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert