Noch keine Entscheidung zur Sterbehilfe

BERLIN (ble). Die Entscheidung wurde bundesweit mit großer Spannung erwartet, am Ende vertagten sich die Ministerpräsidenten der Länder: In letzter Minute verständigte sich eine große Koalition der Bundesländer am Freitag auf eine parteiübergreifende Initiative für ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe.

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Jung hilft Alt: Ein Pfleger hält einer Heimbewohnerin die Hand.

Jung hilft Alt: Ein Pfleger hält einer Heimbewohnerin die Hand.

© Foto: dpa

Ein eigentlich zur Abstimmung stehender Gesetzesantrag der unionsgeführten Länder Thüringen und Saarland sowie Hessens, die gewerbsmäßige und organisierte Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Gefängnis zu bestrafen, wurde erneut in die Ausschüsse verwiesen. Bis zum Ende des Jahres soll jetzt ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden, der sowohl von den unionsgeführten als auch den bisher einer Regelung ablehnend gegenüberstehenden SPD-regierten Ländern getragen werden kann.

14 von 16 Ländern stimmen für Entschließungsantrag

Der überraschenden Vertagung vorausgegangen waren Gespräche zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Unions-Ministerpräsidenten sowie zwischen dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten und SPD-Vorsitzenden Kurt Beck und Baden-Württembergs Regierungschef Günter Oettinger (CDU).

In ihrem Antrag hatten das Saarland, Thüringen und Hessen einen neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch vorgeschlagen: "Wer ein Gewerbe betreibt oder eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren oder zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Ebenso sollte bestraft werden, wer für eine Vereinigung als "Mitglied oder Außenstehender geistig oder wirtschaftlich eine maßgebliche Rolle spielt".

Die Kritiker des Antrags hatten angeführt, dass bei einer solchen Regelung auch gemeinnützige Vereine unter die Norm fallen. Außerdem stand auch eine Strafandrohung für eine "geistig maßgebliche Rolle" bei der organisierten Sterbehilfe in der Kritik.

Diesem Dissens trägt der Entschließungsantrag, der außer von Nordrhein-Westfalen und Berlin von insgesamt 14 Bundesländern getragen wird, Rechnung: So soll mit ihm nur noch die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden. Außerdem wollen die Länder lediglich prüfen, "inwieweit auch die Gründung einer Vereinigung eine maßgebliche Rolle in einer solchen Vereinigung", deren Zweck auf gewerbliche Sterbehilfe gerichtet ist, "unter Strafe gestellt werden kann."

Die Deutsche Hospiz Stiftung reagierte enttäuscht auf die Vertagung. "Das heiße Eisen eines Verbots der kommerziellen und organisierten Suizidhilfe wollte heute im Bundesrat keiner anfassen - das hinterlässt einen schalen Nachgeschmack", kritisierte Eugen Brysch, geschäftsführender Vorstand der Organisation.

Bundesrat stimmt für volle Kostenübernahme der IvF

Dagegen verabschiedete der Bundesrat einen Entschließungsantrag des Saarlands, Sachsens und Thüringens zur Wiederaufnahme der vollständigen Kostenübernahme von künstlichen Befruchtungen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Seit 2004 müssen Paare für die In-vitro-Fertilisation (IvF) eine Eigenbeteiligung von 50 Prozent der Gesamtkosten leisten (wir berichteten). "Für viele Paare ist die künstliche Befruchtung vielleicht die letzte Hoffnung", sagte Sachsens Sozialministerin Helma Orosz (CDU).

Außerdem stimmte die Länderkammer einer Initiative Bayerns zu, die Altersgrenze für Ärzte von derzeit 68 Jahren aufzuheben.

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