Assistierter Suizid entzweit die Experten

Der Deutsche Ethikrat ringt um eine Position zur ärztlich assistierten Selbsttötung. Dazu will er in ein intensiveres Gespräch mit der Ärzteschaft eintreten.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Im Jahr 2001 wollte die schwerkranke Britin Diane Pretty mit Hilfe ihres Ehemanns Brian (rechts) sterben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies ihre Klage zurück. Ärzte lehnen die Beihilfe zum Suizid weiterhin strikt ab.

Im Jahr 2001 wollte die schwerkranke Britin Diane Pretty mit Hilfe ihres Ehemanns Brian (rechts) sterben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies ihre Klage zurück. Ärzte lehnen die Beihilfe zum Suizid weiterhin strikt ab.

© Foto: dpa

Dies wurde bei der jüngsten Sitzung des Gremiums in Berlin deutlich. Für die Bundesärztekammer (BÄK) ist klar: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung eines Patienten widerspricht dem ärztlichen Ethos?"

Gegen eine solch strikte Ablehnung ärztlicher Beihilfe wandte sich die Münsteraner Medizinethikerin Professor Bettina Schöne-Seifert. Fünf Prozent der Patienten könne die Palliativmedizin ihre Schmerzen nicht nehmen. Es sei nicht zu begründen, diese Menschen vom Suizid abzuhalten. Die ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung müsse daher enttabuisiert und vor allem mitdiskutiert werden. Dieser Meinung schloss sich auch Professor Jochen Taupitz, Rechtswissenschaftler aus Mannheim, an: "Wenn sich die Ärzte verweigern, treten andere Sterbehelfer auf den Plan." Das ärztliche Ethos sei auch nicht daran zerbrochen, dass Ärzte Abtreibungen anbieten.

Beihilfe zum Suizid als Akt christlicher Barmherzigkeit?

Die moderne Medizin mit ihren technischen Möglichkeiten verlängert das Leben, schafft damit aber auch Siechtum und Multimorbidität. "Die Pflicht zur Abwendung des Todes kann man nicht aufrecht erhalten, wenn der Sterbende klar den Willen zum Sterben äußert", sagte der Vorsitzende des Ethikrates, Professor Edzard Schmidt-Jortzig.

Das bedeute aber keinesfalls, das fundamentale Fremdtötungsverbot aufzugeben. Tötung auf Verlangen sei ein Sonderfall des Totschlages. Sie bleibe in der Verantwortung des Täters. Der Wille des Opfers könne den Täter nicht freisprechen. "Straucheln und unsicher werden" könne aber selbst der Jurist bei der Beihilfe zum Suizid. Eine Strafverfolgung sollte ultima ratio bleiben, sagte Schmidt-Jortzig.

Er argumentierte mit dem Barmherzigkeitsgebot des Christentums. Ein gläubiger Arzt könne bei einem unheilbar erkrankten Patienten mit nicht mehr zu lindernden Schmerzen die Beihilfe zum Suizid durchaus als Akt christlicher Barmherzigkeit und Güte ansehen. Werde der Sterbewunsch nicht einfach hingenommen und sei die Grenze zur Tötung auf Verlangen klar gezogen, dann könne er sich die Beihilfe auch in organisierter, nicht aber erwerbsmäßiger Form wie bei der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas oder dem Roger-Kusch-Sterbehilfeverein vorstellen.

Der Gesetzgeber müsse aktiv werden und die gegenwärtig bestehende Kollision zwischen der straflosen Beihilfe und der zeitlich unmittelbar darauf folgenden strafbewehrten unterlassenen Hilfeleistung entschärfen. Ansonsten fördere er Selbstmordtourismus ins Ausland, treibe helfende Ärzte und Angehörige in die Illegalität und verdamme die Sterbewilligen dazu, in einer Einsamkeitshölle zu sterben. "Kann der einzelne Arzt das aushalten, tödliche Medikamente zu verordnen und gleichzeitig in der Pflicht zu sein, Leben zu erhalten?", wollte der Psychologe Michael Wunder wissen. Schließlich bewirke jede dieser Taten etwas im Helfer. Werde die Beihilfe zum Suizid mit dem Segen des Gesetzgebers organisiert, würde die Zahl der Indikationen automatisch ausgeweitet. Die Grenze zwischen Beihilfe und aktiver Tötung verschwämme. Schließlich müsse letztendlich immer der Arzt feststellen, ob ein sterbewilliger Patient freiverantwortlich handele. "Was tun wir den Gesundheitsberufen an, wenn wir das weiterdenken?"

Der Staat sei verpflichtet, die Selbsttötung mit einem starken sozialen Tabu zu bannen, ergänzte der Freiburger Theologieprofessor Eberhard Schockenhoff. Befürworter des Rechts auf Suizid könne man genau auf dem Höhepunkt ihrer Argumentation angreifen, nämlich bei dem absolut ausgelegten Begriff des Selbstbestimmungsrechtes. Immanuel Kant, so Schockenhoff, habe den Entschluss zum Selbstmord als einzigartigen Entschluss bezeichnet. Einzigartig deshalb, weil er auf die Selbstaufhebung der Freiheit ziele. Die Inanspruchnahme der absoluten Freiheit beende sie gleichzeitig.

Die Zahl der Suizide insgesamt geht zurück, berichtete der Immunologe Professor Frank Emmrich. 1998 nahmen sich 11 500 Menschen in Deutschland das Leben, 2007 waren es 9402 Menschen. Ein etwas anderes Bild ergibt sich, betrachtet man nur die über 65-Jährigen. Dann steigt die Rate der Suizide in den vergangenen zehn Jahren leicht an. 1998 töteten sich 3311 über 65-Jährige, 2007 waren es 3384.

Bei Betroffenheit sinkt die Zustimmung zur Sterbehilfe

Emmrich zitierte die Leipziger Umfrage von Christina Schröder, nach der die in Deutschland verbotene aktive Sterbehilfe bei rund 60 Prozent der Bevölkerung auf Zustimmung stoße, die Beihilfe zur Selbsttötung auf 55 Prozent und das Sterbenlassen Todkranker auf mehr als 70 Prozent. Wurden die Menschen gefragt, ob sie ihre Antworten auch so geben würden, wären sie selbst betroffen, fielen die Zustimmungsraten deutlich ab.

Kusch-Sterbeverein vor dem Verbot?

In dieser Woche wird am Hamburger Verwaltungsgericht entschieden, ob der frühere Justizsenator der Freien und Hansestadt, Roger Kusch, bei älteren Menschen weiterhin Beihilfe zum Suizid leisten darf oder nicht. In der Vergangenheit hatte Kusch -der Vorsitzender des Vereins "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe." ist - bereits fünf Mal beim Suizid "assistiert". (hom)

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