Gesetz zur Patientenverfügung droht das Aus

Der Bundestag wird am Donnerstag nicht wie geplant über eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen entscheiden. Die Befürworter der drei Gesetzentwürfe und des Antrags konnten sich nicht über die Reihenfolge der Abstimmung einigen.

Florian StaeckVon Florian Staeck und Thomas HommelThomas Hommel Veröffentlicht:

BERLIN. Die Debatte wurde am Dienstag von der Tagesordnung des Bundestags genommen. Die Reihenfolge der Abstimmung der Entwürfe hätte die Erfolgschance, eine Mehrheit zu bekommen, mitbestimmt. Unklar ist, wann - und ob überhaupt - das Parlament vor der Sommerpause das Thema berät. Bislang liegen drei Gesetzentwürfe vor. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Reichweite einer Verfügung.

Stünker-Entwurf: Am weitesten geht der Entwurf des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker, der nach seinen Angaben bislang 250 Unterstützer hat. Danach soll eine Verfügung "unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung" gelten. Änderungsanträge zu diesem Entwurf sehen vor, dass eine ärztliche Beratung vor Abfassen einer Verfügung nun doch empfohlen wird, aber nicht verpflichtend sein soll. Bislang hat kein Unions-Parlamentarier den Entwurf unterstützt. Stünker beklagt, der Verfasser eines anderen Gesetzentwurfs, Unions-Fraktionsvize Wolfgang Zöller, habe "jeden Gesprächswunsch" mit dem Ziel, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen, abgelehnt.

Zöller-Entwurf: Zöller verlangt für eine Verfügung - anders als die anderen Entwürfe - keine Schriftform. Er will einen "Automatismus" eines Behandlungsabbruchs verhindern. Ärzte und Betreuer sollen beraten, ob die Verfügung auf die konkrete Situation des Patienten noch zutrifft. Der Entwurf hat bisher 60 Unterstützer.

Bosbach-Entwurf: Der von 109 Abgeordneten unterstützte Entwurf von Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach sah bisher für eine so genannte qualifizierte Patientenverfügung die notarielle Beurkundung vor. Dies wurde bei einer Anhörung im Rechtsausschuss als zu bürokratisch kritisiert. Am Dienstag erklärte die Gruppe um Bosbach daher, die Beurkundung als Voraussetzung für die Gültigkeit einer Verfügung solle entfallen. Lässt sich ein Patient aber nicht ärztlich beraten, "ist die Anordnung eines Behandlungsabbruchs nur verbindlich, wenn eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit oder ein Fall endgültigen Bewusstseinsverlusts vorliegt", heißt es.

Hüppe-Antrag: Der erst kürzlich vorgelegte Antrag des Unions-Abgeordneten Hubert Hüppe plädiert dafür, auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten und hat 34 Befürworter.

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