In Berlin startet die flächendeckende Palliativversorgung
BERLIN (inh). In Berlin ist zum 1. Juli ein flächendeckender Vertrag zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) nach Paragraf 132 d SGB V in Kraft getreten. Vertragspartner sind die KV Berlin, die Kassen sowie der Home Care Berlin e.V.
"Damit sind wir das erste Bundesland mit einem flächendeckenden Vertrag zur SAPV unter Beteiligung einer Kassenärztlichen Vereinigung", so KV-Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke. An dem Vertrag teilnehmen können zugelassene Haus- und Fachärzte sowie angestellte Ärzte in Praxen, Gemeinschaftspraxen oder Medizinischen Versorgungszentren. Der Arzt erklärt seine Teilnahme gegenüber der KV Berlin unter Nachweis der Teilnahmevoraussetzungen.
Zu diesen zählen unter anderen eine anerkannte oder begonnene Zusatzweiterbildung Palliativmedizin, die selbständige ambulante Versorgung von mindestens 75 Palliativpatienten in den vergangenen drei Jahren oder eine mindestens einjährige klinische palliativmedizinische Tätigkeit in einem Krankenhaus innerhalb der letzten drei Jahre.
Zudem müssen der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einem spezialisierten Leistungserbringer Palliativpflege sowie eine Kooperation mit ambulanten Hospizdiensten nachgewiesen werden. Eine onkologische Qualifikation sieht die SAPV-Vereinbarung nicht vor.
Die KV Berlin erteilt die Genehmigung im Auftrag der Krankenkassen bis zur Bedarfsdeckung und übernimmt die gesamte Abrechnung. Auch die Abrechnung der Pflegedienste will die Körperschaft übernehmen.