Patientenverfügung: Ein Register nimmt Willenserklärungen auf
DORTMUND (eb). Für jeden Menschen muss an jedem Ort und zu jeder Zeit eine seine Würde achtende Versorgung gewährleistet sein: Das ist die Maxime der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, die den Schutz des Lebens und die Selbstbestimmung des sterbenden Menschen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellt.
Das Bundeszentralregister Willenserklärung ist eine Einrichtung dieser Stiftung. Es handelt sich um ein deutschlandweites Registrierungssystem für Vorsorgedokumente wie die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmachten für Gesundheitssorge.
Mitglieder können ihre Vorsorgedokumente hier registrieren lassen. Sie erhalten dann einen Registrierungsausweis mit den Kontaktdaten ihrer Bevollmächtigten für ihre Brieftasche.
Bei medizinischen, juristischen und seelsorglichen Fragen steht die Organisation den von den Patienten beauftragten Bevollmächtigten zur Seite. Behandelnde Ärzte können die Vorsorgedokumente ihrer Patienten direkt bei der Deutschen Hospiz Stiftung anfordern.
Für Menschen, die dem Ende ihres Lebens entgegensehen, hält die Deutsche Hospiz Stiftung umfangreiches Informationsmaterial bereit: Dazu gehören zum Beispiel Adressen von ambulanten Hospizdiensten, stationären Hospizen, Palliativstationen und Schmerztherapeuten sowie Ratschläge zum Formulieren einer Patientenverfügung oder eines Testaments.
Informationen der Deutschen Hospiz Stiftung zum Register
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