Neue gesetzliche Grundlage für die SAPV?
BERLIN (fuh). Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller hat die derzeit geltende gesetzliche Regelung für die spezialisierte ambulante Palliativersorgung (SAPV) in Frage gestellt.
"Wenn Einzelverträge der Grund sind, dass die SAPV-Ziele bisher nicht erreicht worden sind, dann muss das geändet werden", stellte Zöller bei einer Tagung der KBV am Samstag in Berlin klar.
Bisher können SAPV-Verträge nur zwischen Kassen und Anbietern geschlossen werden. Die KBV fordert eine Aufnahme der SAPV-Verträge in den Kollektivvertrag.
KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller stellte in Berlin ein in der KBV-Vertragswerkstatt erarbeitetes Konzept für die Allgemeine Ambulante Palliativersorgung (AAPV) vor, in dem Hausärzten eine zentrale Rolle zukommt.
"Wir haben das Dach des Hauses mit der SAPV bereits fertig konstruiert", sagte Müller, "aber das Haus darunter, die AAPV, fehlt bisher völlig. "
Experten seien sich einig, so Müller, dass 90 Prozent der Sterbenden ambulant durch den vertrauten Hausarzt in Kooperation mit Pflegediensten und anderen nichtärztlichen Berufen versorgt werden könnten.
Eine solche intensive Betreuung durch den Hausarzt sei aber in den derzeitigen Strukturen zwischen der kurativen vertragsärztlichen Versorgung und der der SAPV nicht definiert. Das in der KBV-Vertragswerkstatt entwickelte Versorgungskonzept setze neue Standards.
Ziel sei es, so Müller, die in vielen Regionen bereits vorhandenen Netzwerke und Versorgungsstrukturen weiter zu fördern und damit die AAPV zu etablieren.
Für Freitag, 12. November, sind Vertreter von KBV, Bundesärztekammer, Kassen und Palliativorganisationen zu einem Gespräch über SAPV ins Bundesgesundheitsministerium eingeladen.