Sterbehilfe

Kabinett beschließt Palliativgesetz

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verabschiedet. Schon im Vorfeld gab es Kritik von Grünen und Patientenschützern - ihnen geht der Entwurf nicht weit genug.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur besseren Versorgung todkranker und sterbender Menschen von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) beschlossen.

Sie sollen künftig weit umfassender betreut werden, ob zu Hause, in Heimen, Hospizen oder Krankenhäusern. Lücken in der Hospiz- und Palliativversorgung vor allem auf dem Land sollen geschlossen werden.

Die Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland kostet voraussichtlich zusätzliche 200 Millionen Euro im Jahr.

Kritik von Grünen und Sozialverbänden

Grünen und Sozialverbänden geht das nicht weit genug. Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Elisabeth Scharfenberg sagte der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf den Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung: Die Koalition "tut zu wenig für die Angehörigen schwerstkranker und sterbender Menschen."

Zudem solle sie endlich gegen den dramatischen Personalmangel in der Pflege vorgehen.

Scharfenberg verlangte die seit Jahren überfällige Einführung von sogenannten Personalbemessungsinstrumenten in der Pflege. 

Und sie fügte hinzu: "Eine gute Pflege und eine gute Hospiz- und Palliativversorgung kosten Geld."

Für die Palliativ- und Hospizversorgung in der Region bringt der Entwurf Gröhes nach Scharfenbergs Ansicht erste gute Ansätze.

Aber: "Wir müssen endlich analysieren, welche Bedarfe es eigentlich in den verschiedenen Regionen gibt."

Die Grünen hatten am vergangenen Freitag einen eigenen Entwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung in den Bundestag eingebracht.

Patientenschützer fordern Rechtsanspruch

Patientenschützer fordern einen Rechtsanspruch auf professionelle Sterbebegleitung in Pflegeheimen.

"Hospiz- und Palliativversorgung müssen endlich auch die Sterbenden in den 13.000 Pflegeheimen erreichen. Dies sind jedes Jahr 340.000 Menschen", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.

Er forderte für die Sterbebegleitung in den letzten Lebenswochen eine Vollfinanzierung.

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, sagte: "Schwerstkranke und sterbende Menschen müssen in ihrer letzten Lebensphase die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung erhalten."

Hospiz- und Palliativversorgung leisteten einen wichtigen Beitrag zum würdevollen Umgang mit Sterbenden. Ärzte, Pflegekräfte und Hospizvereine sollten künftig stärker vernetzt zusammenarbeiten. (dpa)

Mehr zum Thema

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Exklusiv Bundestag bleibt dran

Suizidassistenz: Abgeordnete bereiten zwei Gesetzentwürfe vor

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen