Patientenverfügung
Muss das Leben von Patienten besser geschützt werden?
Wer die Patientenverfügung der alten Frau liest, meint klar zu verstehen, was sie will: sterben, wenn sie sonst mit schweren gesundheitlichen Dauerschäden leben müsste, insbesondere mit Schäden ihres Gehirns.
Mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss wendet sich nun der Bundesgerichtshof aber gegen vorschnelle Interpretationen. Letztlich rückt er damit den Gedanken des Lebensschutzes stärker in den Mittelpunkt. Das sollte nun endgültig die Bedenken zerstreuen, die es in der Diskussion um die gesetzlichen Grundlagen der Patientenverfügung diesbezüglich gab.
Gleichzeitig sollte es Ansporn zu noch mehr Aufklärung sein, damit der Wille alter und kranker Menschen wirklich umgesetzt werden kann.
So unmittelbar einsichtig der Wunsch etwa nach einem "würdevollen Sterben" ist, die Patientenverfügung muss konkreter werden.
Insbesondere muss deutlich sein, worauf sich ein Wunsch bezieht: nur auf die Behandlung der Grunderkrankung, auch auf die Behandlung vielleicht leicht therapierbarer Nebenerkrankungen oder sogar auch auf lebenserhaltende Maßnahmen wie die künstliche Beatmung oder Ernährung.
Was leicht als kleinkarierter Formalkram verstanden werden kann, ist in der Frage von Leben und Tod ein notwendiger Schutz.