Tipps für Patienten

Neue Patientenverfügung der Kammer Niedersachsen

Veröffentlicht:

HANNOVER. Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat eine neu gestaltete Patientenverfügung heraus gebracht, wie die ÄKN mitteilt. Darin empfiehlt sie, vor der Abfassung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht einen Arzt zu konsultieren. Patienten sollten die medizinischen Möglichkeiten kennen, um die Konsequenzen eigener Entscheidungen besser abschätzen zu können, hieß es. Mithilfe der Vorsorgevollmacht kann der Betroffene zudem eine Vertrauensperson bestimmen, die dem in der Patientenverfügung festgelegten Willen Geltung verschaffen soll. Der Erklärung beigefügt sind zwei Kärtchen für das Portemonnaie oder die Brieftasche. So kann der Patient im Zweifel auf seine Patientenverfügung hinweisen. (cben)

Mehr zum Thema

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Exklusiv Bundestag bleibt dran

Suizidassistenz: Abgeordnete bereiten zwei Gesetzentwürfe vor

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System