Deutscher Ethikrat

Harsche Kritik an Urteil zur Suizidassistenz

Ratsmehrheit warnt, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unterlaufe den Willen des Bundestags.

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BERLIN. Der Deutsche Ethikrat hat dem Bundestag eine klarstellende Regelung zur Suizidassistenz empfohlen. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom März. Darin hatten die Richter einem Schwerkranken in einer "extremen Notlage" das Recht zugesprochen, zur Selbsttötung Natrium-Pentobarbital beziehen zu dürfen.

Die Mehrheit des Ethikrats kritisiert in der Empfehlung, durch dieses Urteils werde die "ethisch fundierte Grundentscheidung" des Gesetzgebers "unterlaufen". Denn der Bundestag hatte Ende 2015 die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung ausdrücklich als Straftat deklariert. Das Urteil zwinge eine Behörde – das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – die "ethische Leitidee der staatlichen Neutralität gegenüber Lebenswertvorstellungen aufzugeben". Damit werde das BfArM zum "Verpflichtungsadressaten der Selbsttötungsassistenz" gemacht. 16 der 25 Ratsmitglieder stützen diese Position.

Neun Mitglieder hingegen bezeichnen das Urteil als "ethisch wohl gewogen". Es stehe im Einklang mit der Moralpflicht, dass ein "generell begründbares Verbot nicht zum Gebot der Unmenschlichkeit werden" dürfe. Eine "staatliche Unterstützung" zur Umsetzung von Suiziden erkennt die Ratsminderheit in dem Urteil nicht. Lediglich werde es dem Staat in Notstandsfällen nicht mehr gestattet, "die Verfügbarkeit eines Medikaments aktiv zu blockieren".

Einig ist sich der Ethikrat darin, wie schon in seiner ausführlichen Stellungnahme im Jahr 2014, dass die Suizidprävention gestärkt werden solle. Auch müsse die Verfassungsordnung freiverantwortliche Suizide "respektieren".

Dem BfArM liegen nach eigenen Angaben bisher 24 Anträge vor, in denen der Kauf eines tödlich wirkenden Medikaments begehrt wird. Die Behörde hatte bisher darauf verwiesen, die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen. Diese liegt seit Mitte Mai vor. Man wolle sich erst ausführlich mit der Begründung auseinandersetzen, bevor Kontakt mit den Antragstellern aufgenommen werde, hieß es damals.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat bei der Eröffnung des Deutschen Ärztetags erneut seine Skepsis gegenüber dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausdruck gebracht: "Ich werde alles mir Mögliche tun, dass keine staatliche Behörde zum Handlanger einer Selbsttötung wird", versprach Gröhe damals.(fst)

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